Kurz gesagt
- Der Stundenverrechnungssatz (kurz SVS) ist der Nettopreis, den du deinem Kunden pro Reinigungsstunde berechnest. Er muss Lohn, Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Gemeinkosten und deinen Gewinn tragen.
- Mit dem Tariflohn 2026 von 15,00 € (Lohngruppe 1) und üblichen Annahmen landest du bei rund 30 € pro Stunde.
- Der teuerste Fehler sind vergessene Ausfallzeiten: Du bezahlst rund 260 Arbeitstage im Jahr, beim Kunden arbeiten kannst du nur an etwa 207 davon.
Was im Stundensatz stecken muss
Dein Kunde bezahlt nicht den Lohn deiner Reinigungskraft. Er bezahlt eine Stunde erledigte Arbeit, und in dieser Stunde stecken fünf Kostenblöcke:
- Bruttolohn: mindestens der Tariflohn der jeweiligen Lohngruppe, 2026 also 15,00 € in Lohngruppe 1 und 18,40 € in Lohngruppe 6 (Glas und Fassade). Mehr dazu unter Lohngruppen in der Gebäudereinigung.
- Lohnnebenkosten: dein Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung, die Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld sowie der Beitrag zur Berufsgenossenschaft.
- Ausfallzeiten: Urlaub, Feiertage und Krankheit. Du zahlst diese Tage, kannst sie aber keinem Kunden berechnen.
- Gemeinkosten: Büro, Objektleitung, Fahrzeuge, Versicherungen, Software. Reinigungsmittel und Maschinen schlagen manche Betriebe als eigenen Prozentsatz auf, andere rechnen sie hier mit ein.
- Wagnis und Gewinn: ein Puffer für Risiken wie Zahlungsausfälle und das, was am Ende für den Betrieb übrig bleiben soll.
Auf Kalkulationsblättern und in Ausschreibungen steht für den Stundenverrechnungssatz meist die Abkürzung SVS, im Alltag sagen viele auch Verrechnungssatz oder Stundensatz. Der SVS ist ein Nettopreis, die Umsatzsteuer kommt auf der Rechnung dazu. Nicht verwechseln solltest du ihn mit dem Kostensatz: Der deckt nur deine Kosten, erst mit Wagnis und Gewinn wird daraus der SVS.
Als Formel, mit 260 bezahlten Arbeitstagen im Jahr:
SVS = Bruttolohn × (1 + Lohnnebenkosten) × 260 ÷ produktive Tage × (1 + Gemeinkosten) × (1 + Wagnis und Gewinn)
Beispielrechnung 2026 in vier Schritten
Wir rechnen mit einer Vollzeitkraft in Lohngruppe 1. Die Annahmen sind typisch, aber nicht deine. Ersetze sie im Rechner durch deine eigenen Werte.
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Lohnnebenkosten aufschlagen
Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung liegt 2026 bei rund 21 % (Rente 9,3 %, Kranken 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflege 1,8 %, Arbeitslosen 1,3 %). Mit Umlagen und Berufsgenossenschaft rechnen wir mit 23 %. Deinen genauen Wert findest du in der Lohnabrechnung.
15,00 € × 1,23 = 18,45 € je bezahlte Stunde
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Ausfallzeiten umlegen
Ein Jahr hat rund 260 bezahlte Arbeitstage. Davon gehen 30 Urlaubstage nach Rahmentarifvertrag, 10 Feiertage und 13 Krankheitstage ab. Bleiben 207 Tage, an denen tatsächlich gereinigt wird. Die Kosten der 260 Tage müssen also auf 207 Tage verteilt werden.
18,45 € × 260 ÷ 207 = 23,17 € je produktive Stunde
Viele Kalkulationen schlagen die Ausfallzeiten nur auf den Bruttolohn auf. Damit fehlen die Lohnnebenkosten, die du auch im Urlaub und bei Krankheit zahlst.
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Gemeinkosten aufschlagen
Deinen Gemeinkostenzuschlag ermittelst du aus dem Vorjahr: alle Kosten, die nicht direkt im Objekt entstehen, geteilt durch die Lohnkosten. Wir rechnen mit 20 %. Mehr dazu unter Gemeinkostenzuschlag.
23,17 € × 1,20 = 27,80 € Kostensatz
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Wagnis und Gewinn aufschlagen
Der Kostensatz ist deine Untergrenze: Darunter verlierst du mit jeder Stunde Geld. Erst der Aufschlag für Wagnis und Gewinn macht daraus deinen Preis. Wir rechnen mit 8 %.
27,80 € × 1,08 = 30,02 € Stundenverrechnungssatz (SVS)
| Position | Lohngr. 1 | Lohngr. 6 |
|---|---|---|
| Bruttolohn 2026 | 15,00 € | 18,40 € |
| + Lohnnebenkosten 23 % | 18,45 € | 22,63 € |
| + Ausfallzeiten 53 Tage | 23,17 € | 28,42 € |
| Kostensatz (+ 20 % Gemeinkosten) | 27,80 € | 34,10 € |
| SVS (+ 8 % Wagnis und Gewinn) | 30,02 € | 36,83 € |
SVS-Rechner: dein eigener Stundenverrechnungssatz
SVS berechnen
Die Felder sind mit den Werten aus dem Beispiel vorbelegt.
Lohnkosten je produktive Stunde
23,17 €
Kostensatz (Untergrenze)
27,80 €
Stundenverrechnungssatz (SVS)
30,02 €
Spiel mit dem Krankenstand: Fünf zusätzliche Krankheitstage im Jahr erhöhen den Satz im Beispiel um rund 75 Cent pro Stunde. Bei 1.000 Stunden im Monat sind das 750 €, die du sonst aus dem Gewinn bezahlst.
Vom Stundensatz zum Monatspreis
Die meisten Kunden in der Unterhaltsreinigung wollen einen festen Monatspreis. Den rechnest du aus den Planzeiten des Objekts:
3 Std. × 5 Tage × 4,33 Wochen ≈ 65 Std. × 30,02 € ≈ 1.951 € netto im Monat
Der Faktor 4,33 ist die durchschnittliche Zahl der Wochen pro Monat. Wenn du mit 4 Wochen rechnest, verschenkst du jeden Monat rund 8 % der Stunden.
Nachkalkulation: Hält dein Satz in der Praxis?
Der beste Stundensatz hilft nichts, wenn das Objekt mehr Zeit braucht als geplant. Angenommen, das Objekt aus dem Beispiel braucht statt 65 tatsächlich 75 Stunden im Monat. Dann verdienst du effektiv:
1.951 € ÷ 75 Std. = 26,01 € pro Stunde
Das liegt unter dem Kostensatz von 27,80 €. Das Objekt kostet dich also jeden Monat Geld, obwohl der Angebotspreis richtig kalkuliert war. Deshalb gehört zur Kalkulation immer die Nachkalkulation: Plan-Zeit und Ist-Zeit pro Objekt regelmäßig vergleichen und bei Abweichungen nachverhandeln oder die Planung anpassen.
Prüfe den Satz außerdem mindestens einmal im Jahr. Der aktuelle Mindestlohn-Tarifvertrag der Gebäudereinigung läuft Ende 2026 aus, die IG BAU fordert für 2027 zwei Euro mehr pro Stunde. Eine Preisanpassungsklausel in deinen Verträgen sorgt dafür, dass du Tariferhöhungen weitergeben kannst.
SVS in Ausschreibungen: die Kalkulation offenlegen
Öffentliche Auftraggeber verlangen bei Reinigungsleistungen oft ein Kalkulationsblatt, auf dem du deinen SVS Position für Position aufschlüsselst: Tariflohn, Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn. Damit prüft die Vergabestelle, ob dein Preis auskömmlich ist. Erscheint ein Angebot im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig, muss sie nach § 60 VgV Aufklärung verlangen, unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt meist § 44 UVgO. In der Praxis gilt ein Abstand von rund 20 % zum nächsten Angebot als Anlass für diese Prüfung.
An drei Stellen scheitern Kalkulationsblätter besonders oft:
- Lohn für die ganze Laufzeit: Der Mindestlohn-Tarifvertrag läuft Ende 2026 aus. Manche Vergabeunterlagen geben vor, mit welchem Lohn du ab 2027 rechnen sollst. Steht nichts dazu drin, stell eine Bieterfrage oder rechne die erwartete Erhöhung ein.
- Vollständige Lohnnebenkosten und Ausfallzeiten: Fehlen Sozialversicherung, Urlaub oder Feiertage im Blatt, steht in manchen Unterlagen ausdrücklich der Ausschluss vom Verfahren als Folge.
- Objektleitung und Vorarbeit: Die Zeit für Kontrollen, Einweisung und Vertretung muss irgendwo auftauchen, als eigene Position oder in den Gemeinkosten.
Wenn Ausschreibungen unter deinem Kostensatz liegen
In Ausschreibungen tauchen immer wieder Stundenpreise um 20 € auf. Mit dem Tariflohn 2026 deckt so ein Preis nicht einmal die Lohnkosten je produktive Stunde von rund 23 €, vom Büro ganz zu schweigen. Bei solchen Ausschreibungen solltest du dir gut überlegen, ob du mitbietest.
Mehr zum Ablauf findest du unter Ausschreibung.
So hilft dir Mendato dabei
In der Kalkulation (ab dem Starter-Paket) hinterlegst du Stundenlohn, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, Maschinen und Material sowie Wagnis und Gewinn einmal als Standard. Mendato leitet daraus für jede Leistung Kostensatz und Verrechnungssatz ab. Im Controlling siehst du dann pro Auftrag Plan-Zeit, Ist-Zeit und Ergebnis, und welche Aufträge im laufenden Monat am schlechtesten abschneiden.
Häufige Fragen
Wofür steht SVS in der Gebäudereinigung?
Wie hoch ist der Stundenverrechnungssatz in der Gebäudereinigung 2026?
Wie berechne ich den Stundenverrechnungssatz (SVS)?
Warum reicht der Bruttolohn nicht als Kalkulationsbasis?
Wie komme ich vom Stundensatz zum Monatspreis?
Was verlangen Ausschreibungen zum SVS?
Wie oft sollte ich den Stundenverrechnungssatz neu berechnen?
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