Ratgeber · Kalkulation

Gemeinkosten­zuschlag in der Gebäude­reinigung berechnen

Büro, Objektleitung, Fahrzeuge, Versicherungen: So rechnest du aus deinen Vorjahreszahlen aus, welchen Aufschlag jede Reinigungsstunde dafür tragen muss. Mit Beispielbetrieb, Rechner und den Fallen bei der Bezugsgröße.

Aktualisiert am 25. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

  • Formel: Gemeinkosten des Vorjahres geteilt durch die Lohnkosten der Reinigungskräfte im selben Jahr, mal 100. Das Ergebnis schlägst du auf die Lohnkosten je produktive Stunde auf.
  • Im Beispiel: 185.360 € Gemeinkosten auf 926.800 € Lohnkosten ergeben 20,0 %, also 4,63 € je Stunde. Aus 23,17 € Lohnkosten werden 27,80 € Kostensatz.
  • Bezugsgröße: Dieselben Gemeinkosten sind 30,9 % auf den Stundenlohn oder 15,4 % vom Umsatz. Übernimm nie einen Prozentsatz, ohne zu wissen, worauf er sich bezieht.

Was ist der Gemeinkostenzuschlag?

Der Gemeinkostenzuschlag, auch GK-Zuschlag oder Gemeinkostensatz genannt, ist der Prozentsatz, mit dem du Kosten, die keinem einzelnen Objekt zuzuordnen sind, auf deine Stunden verteilst. Büro, Objektleitung, Fahrzeuge, Versicherungen und Software laufen weiter, egal ob du zehn oder hundert Objekte reinigst. Bezahlt werden sie trotzdem nur über die Preise deiner Objekte, und der Zuschlag sorgt dafür, dass jede verkaufte Stunde ihren Anteil trägt.

Im Stundenverrechnungssatz ist der Gemeinkostenzuschlag die dritte Stufe. Aus den Lohnkosten je produktive Stunde wird mit ihm der Kostensatz, deine Preisuntergrenze:

23,17 € Lohnkosten × 1,20 = 27,80 € Kostensatz

Die 20 % in dieser Rechnung sind kein Richtwert, sondern das Ergebnis eines Beispielbetriebs, den du weiter unten Schritt für Schritt siehst. Deinen eigenen Wert rechnest du aus den Zahlen deines letzten Jahres.

Was in einem Reinigungsbetrieb zu den Gemeinkosten zählt

Die Grenze verläuft zwischen Kosten, die ein Objekt auslöst, und Kosten, die der Betrieb als Ganzes hat. Einzelkosten rechnest du direkt in die Stunden oder als eigene Position ins Angebot, Gemeinkosten über den Zuschlag.

EinzelkostenGemeinkosten
PersonalLohn der Reinigungskräfte im Objekt mit Lohnnebenkosten und Ausfallzeiten, ZuschlägeBüro, Disposition, Buchhaltung, Objektleitung für viele Objekte, Geschäftsführung in der GmbH
MaterialVerbrauchsmaterial für den Kunden, etwa Papier und Seife, wenn du es abrechnestReinigungsmittel, Geräte und Maschinen, solange du sie nicht eigens aufschlägst
SonstigesLeistungen von Subunternehmern im Objekt, Sondermaschinen für ein ObjektFahrzeuge, Büromiete, Versicherungen, Beiträge, Steuerberatung, Software, Telefon, Arbeitskleidung, Schulungen

Ein Anhaltspunkt aus der Branche: Der Bundesinnungsverband nennt in seiner Muster-Preisanpassungsklausel für öffentliche Reinigungsverträge neben den Löhnen genau diese Blöcke als eigene Kostenbestandteile: Reinigungsmaterial, Chemie, Geräte und Maschinen, sonstige Personalkosten wie Arbeitskleidung und Schutzausrüstung, Gehälter von Betriebsleitung und Objektleitung sowie den Fuhrpark.

Bei der Objektleitung lohnt ein zweiter Blick. Steht eine Objektleitung fest in einem großen Objekt und wird dort abgerechnet, ist sie eine Einzelkostenposition dieses Objekts. Kontrollgänge, Einweisungen und Kundentermine für viele Objekte gehören in die Gemeinkosten. Wie du Personalkosten sauber trennst, steht im Artikel Personalkosten direkt und indirekt.

Wie berechnest du den Gemeinkostenzuschlag?

Du teilst die Gemeinkosten eines Jahres durch die Lohnkosten deiner Reinigungskräfte im selben Jahr und nimmst das Ergebnis mal 100. Die Zahlen stehen im Jahresabschluss oder in den zwölf Monats-BWAs des Vorjahres. So gehst du vor:

  1. Gemeinkosten des Vorjahres summieren

    Geh die Konten durch und nimm alles, was kein einzelnes Objekt verursacht hat: Gehälter im Büro, Fahrzeuge, Miete, Versicherungen und so weiter. Einmalige Ausgaben wie ein neues Büro verteilst du über die Jahre der Nutzung.

  2. Lohnkosten der Reinigungskräfte summieren

    Bruttolöhne der gewerblichen Kräfte plus Arbeitgeberanteile, Umlagen und Berufsgenossenschaft, für das ganze Jahr. Urlaub und Krankheit sind darin schon enthalten, weil du diese Tage bezahlst. Gehälter aus dem Büro gehören nicht dazu, die stehen in Schritt 1.

  3. Teilen und mal 100 nehmen

    Das Ergebnis ist dein Zuschlag auf die Lohnkosten. Teilst du die Gemeinkosten zusätzlich durch die produktiven Stunden des Jahres, siehst du, wie viel Euro Gemeinkosten jede verkaufte Stunde tragen muss.

  4. Für das kommende Jahr prüfen

    Ändert sich etwas, das du schon kennst, etwa ein zusätzlicher Transporter, eine neue Bürokraft oder ein großes Objekt, das wegfällt, rechne den Zuschlag mit den erwarteten Zahlen neu.

Beispielbetrieb: Ein Einzelunternehmen, das im Jahr 40.000 Stunden in Objekten reinigt, rund 25 Vollzeitstellen. Die Inhaberin bezahlt sich aus dem Gewinn, deshalb fehlt ein Geschäftsführergehalt. Die Gemeinkosten des Vorjahres:

Gemeinkostenim Jahr
Büro: Disposition, Lohn- und Rechnungswesen
1,5 Stellen inkl. Lohnnebenkosten
62.000 €
Objektleitung, soweit nicht im Objekt abgerechnet
Kontrollen, Einweisung, Kundentermine
48.000 €
Fahrzeuge
2 Transporter: Leasing, Kraftstoff, Versicherung
21.600 €
Reinigungsmittel, Geräte, Maschinen
Einkauf, Reparatur, Abschreibung
18.000 €
Büromiete und Nebenkosten
Büro mit Lager
14.400 €
Versicherungen und Beiträge
Betriebshaftpflicht, Schlüsselverlust, Kammer
6.000 €
Steuerberatung
Jahresabschluss, Lohn-Rückfragen
6.000 €
Software, Telefon, IT
Branchensoftware, Handys, Lizenzen
5.400 €
Arbeitskleidung, Schulungen, Werbung3.960 €
Gemeinkosten im Jahr185.360 €

Die Lohnkosten der Reinigungskräfte lagen bei 40.000 produktiven Stunden × 23,17 € = 926.800 €. Damit ergibt sich:

185.360 € ÷ 926.800 € × 100 = 20,0 %

185.360 € ÷ 40.000 Std. = 4,63 € je produktive Stunde

Genau diese 4,63 € liegen im Stundenverrechnungssatz zwischen Lohnkosten und Kostensatz. Im Objekt aus der Vorkalkulation, einem Bürogebäude mit 45,12 Stunden im Monat, trägt der Preis damit 208,91 € Gemeinkosten pro Monat.

Rechner: dein Zuschlag aus den Jahreszahlen

Gemeinkostenzuschlag aus deinen Jahreszahlen

Vorbelegt mit dem Beispielbetrieb. Trag die Zahlen deines letzten Jahresabschlusses ein.

€
€
Std.
€

Zuschlag auf die Lohnkosten

–

Gemeinkosten je Stunde

–

Wert für Mendato (auf den Stundenlohn)

–

Die Bezugsgröße entscheidet über die Prozentzahl

Ein Gemeinkostenzuschlag ohne Bezugsgröße ist nichts wert. Dieselben 185.360 € Gemeinkosten aus dem Beispiel ergeben je nach Basis einen ganz anderen Prozentsatz, obwohl jede Stunde genau 4,63 € tragen muss:

BezugsgrößeBasisZuschlag
Lohnkosten je produktive Stunde23,17 €20,0 %
Stundenlohn (so rechnet Mendato)15,00 €30,9 %
Bruttolohnsumme753.496 €24,6 %
Umsatz1.200.800 €15,4 %

Die Basis Stundenlohn ist 15,00 € je Stunde, die Bruttolohnsumme und der Umsatz sind Jahreswerte. Übernimmst du einen Prozentsatz aus einer Kalkulationshilfe, einem Seminar oder einer Software, prüfe deshalb zuerst, worauf er sich bezieht. Der Anteil am Umsatz, im Beispiel 15,4 %, eignet sich gut, um Jahre miteinander zu vergleichen. Für die Kalkulation brauchst du den Zuschlag auf die Lohnkosten oder auf den Stundenlohn.

Wenn der Betrieb wächst oder schrumpft

Gemeinkosten steigen nicht mit jeder Stunde, sondern in Sprüngen: eine zusätzliche Bürokraft, eine zweite Objektleitung, ein weiterer Transporter. Dazwischen verteilen sich dieselben Kosten auf mehr oder weniger Stunden, und der Zuschlag ändert sich mit:

LageStunden im JahrZuschlag
Ausgangsjahr40.00020,0 %
Neue Objekte, Gemeinkosten unverändert50.00016,0 %
Neue Objekte, halbe Stelle Objektleitung dazu (+30.000 €)50.00018,6 %
Ein großes Objekt fällt weg32.00025,0 %

Der letzte Fall ist der gefährliche. Verliert der Betrieb 8.000 Stunden, steigt der Zuschlag auf 25 %, und der Kostensatz müsste 28,96 € statt 27,80 € betragen. Kalkuliert der Betrieb weiter mit 20 %, fehlen ihm 1,16 € je Stunde, bei 32.000 Stunden 37.120 € im Jahr. Nach dem Verlust eines großen Objekts gehören deshalb beide Seiten auf den Tisch: die Preise der nächsten Angebote und die Gemeinkosten selbst.

Drei Fehler beim Gemeinkostenzuschlag

Prozentsatz ohne Bezugsgröße übernommen

79,41 € im Monat

So steht es in der Kalkulation„Gemeinkosten 20 % auf den Stundenlohn“

Richtig„Gemeinkosten 30,9 % auf den Stundenlohn“

Der Zuschlag von 20 % gilt im Beispiel auf die Lohnkosten je produktive Stunde. Rechnest du ihn stattdessen auf den Stundenlohn, trägt jede Stunde nur 3,00 € statt 4,63 € Gemeinkosten, und dein Stundensatz liegt mit Wagnis und Gewinn 1,76 € zu niedrig. Im Bürogebäude mit 45,12 Stunden fehlen dir 79,41 € im Monat.

Objektleitung doppelt gerechnet

zu teuer

So steht es in der Kalkulation„Objektleitung 4 Std. pro Monat“ im Objekt, dazu dieselbe Objektleitung in den Gemeinkosten

Besser so„Objektleitung 4 Std. pro Monat“ im Objekt, in den Gemeinkosten nur die Zeit ohne Objektbezug

Rechnest du Kontrollen als eigene Position ins Angebot und lässt die volle Objektleitung trotzdem in den Gemeinkosten, bezahlt der Kunde sie zweimal. Dein Preis liegt über dem Markt, ohne dass du mehr verdienst.

Zuschlag seit Jahren nicht geprüft

37.120 € im Jahr

So steht es in der Kalkulation„Gemeinkosten 20 %, wie immer“

Besser so„Gemeinkosten 25 % nach Wegfall des Objekts Schulzentrum“

Fallen im Beispiel 8.000 Stunden weg und bleiben die Gemeinkosten gleich, braucht der Betrieb 25 %. Mit den alten 20 % kalkuliert er jede Stunde 1,16 € zu billig.

Gemeinkosten in Mendato

In der Kalkulation von Mendato (ab dem Starter-Paket) trägst du die Gemeinkosten als Prozentsatz in die Kostensätze jeder Leistung ein, neben Stundenlohn, Lohnnebenkosten, Maschinen und Material sowie Wagnis und Gewinn. Deinen Standardwert hinterlegst du einmal in den Kalkulations-Einstellungen, er füllt jede neue Leistung vor. Für einzelne Leistungen, etwa eine Glasreinigung mit eigenem Fahrzeug, kannst du ihn anpassen.

Mendato bezieht alle Prozentsätze auf den Stundenlohn. Hast du deinen Zuschlag wie in diesem Artikel auf die Lohnkosten je produktive Stunde gerechnet, rechne ihn um: 20 % × 23,17 € ÷ 15,00 € = 30,9 %. Der Rechner oben zeigt dir diesen Wert direkt an. Im Controlling (Pro-Plus-Paket) siehst du je Auftrag Umsatz, Kosten und Ergebnis. Die Kosten dort sind die direkten Kosten aus Lohn, Lohnnebenkosten, Zuschlägen und Subunternehmern, aus der Summe der Ergebnisse müssen also deine Gemeinkosten und dein Gewinn kommen.

Häufige Fragen

Was ist der Gemeinkostenzuschlag?
Der Gemeinkostenzuschlag ist der Prozentsatz, mit dem du Kosten, die keinem einzelnen Objekt zuzuordnen sind, auf deine Stunden verteilst: Büro, Verwaltung, Objektleitung, Fahrzeuge, Versicherungen, Software. In der Gebäudereinigung schlägst du ihn meist auf die Lohnkosten je produktive Stunde auf. Aus 23,17 € Lohnkosten werden bei 20 % Gemeinkosten 27,80 € Kostensatz.
Wie berechne ich den Gemeinkostenzuschlag?
Teile die Gemeinkosten des Vorjahres durch die Lohnkosten deiner Reinigungskräfte im selben Jahr und nimm das Ergebnis mal 100. Beispiel: 185.360 € Gemeinkosten geteilt durch 926.800 € Lohnkosten ergibt 20 %. Je produktive Stunde sind das bei 40.000 Stunden im Jahr 4,63 €.
Was gehört in einem Reinigungsbetrieb zu den Gemeinkosten?
Alles, was der Betrieb braucht, aber kein einzelnes Objekt verursacht: Gehälter für Büro, Disposition und Buchhaltung, die Zeit der Objektleitung, die nicht im Objekt abgerechnet wird, Fahrzeuge, Büromiete, Versicherungen, Kammerbeiträge, Steuerberatung, Software und Telefon, Arbeitskleidung und Schulungen. Reinigungsmittel und Maschinen gehören dazu, wenn du sie nicht als eigenen Prozentsatz kalkulierst. In einer GmbH zählt auch das Gehalt der Geschäftsführung.
Wie hoch ist der Gemeinkostenzuschlag in der Gebäudereinigung?
Eine verlässliche Branchenzahl gibt es nicht, weil Größe, Fuhrpark und Verwaltung sehr verschieden sind. Rechne deinen eigenen Wert aus den Zahlen des Vorjahres. Im Beispielbetrieb dieses Artikels sind es 20 % auf die Lohnkosten je produktive Stunde. Bezogen auf den Stundenlohn wären es 30,9 %, bezogen auf den Umsatz 15,4 %. Achte deshalb immer darauf, auf welche Basis sich eine Prozentangabe bezieht.
Gehört die Objektleitung in die Gemeinkosten?
Das hängt davon ab, wie du kalkulierst. Arbeitet eine Objektleitung fest in einem großen Objekt und wird dort abgerechnet, ist sie eine Einzelkostenposition des Objekts. Kontrollen, Einweisungen und Kundentermine für viele Objekte gehören in die Gemeinkosten. Wichtig ist nur, dass dieselbe Stunde nicht an beiden Stellen auftaucht.
Wie oft sollte ich den Gemeinkostenzuschlag neu berechnen?
Einmal im Jahr mit den Zahlen des Jahresabschlusses und zusätzlich immer dann, wenn sich die Größe des Betriebs deutlich ändert: ein großes Objekt kommt dazu oder fällt weg, eine Stelle im Büro oder ein Fahrzeug kommt dazu. Verliert ein Betrieb ein Fünftel seiner Stunden, steigt der Zuschlag bei gleichen Gemeinkosten von 20 auf 25 %.

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