Ratgeber · Lexikon

Gutschrift: Rechnungen korrekt korrigieren und Pflichtangaben einhalten

Wann du eine Gutschrift als Stornorechnung brauchst, was sie enthalten muss und wie sie sich von der Abrechnungsgutschrift unterscheidet.

Aktualisiert am 23. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

  • Eine Gutschrift als Stornorechnung brauchst du bei falschen Beträgen, Doppelberechnungen, Preisnachlässen nach einer Reklamation oder nicht erbrachten Leistungen.
  • Die Stornorechnung nennt die Originalrechnung mit Nummer und Datum, hat eine eigene fortlaufende Nummer und weist den Korrekturbetrag mit Umsatzsteuer aus.
  • Die Originalrechnung bleibt unverändert, die Korrektur läuft über die Stornorechnung.

Was ist eine Gutschrift?

Eine Gutschrift, im Alltag meist gleichbedeutend mit Stornorechnung oder Rechnungskorrektur, korrigiert einen bereits in Rechnung gestellten Betrag ganz oder teilweise. Daneben bezeichnet der Begriff die Abrechnungsgutschrift, bei der der Leistungsempfänger die Rechnung ausstellt.

1. Stornorechnung (umgangssprachlich „Gutschrift“): Sie korrigiert eine fehlerhafte Rechnung. In der Gebäudereinigung ist das der häufige Fall.

2. Abrechnungsgutschrift (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG): Hier erstellt der Leistungsempfänger die Rechnung anstelle des Leistenden. In der Reinigung kommt das selten vor.

Typische Anlässe für eine Gutschrift

Fehlerhafter Betrag: Die Rechnung enthält eine falsche Fläche oder einen falschen Preis.

Doppelberechnung: Eine Leistung wurde versehentlich zweimal berechnet.

Preisnachlass: Nach einer berechtigten Reklamation schreibst du dem Kunden einen Teil des Rechnungsbetrags gut.

Nicht erbrachte Leistung: Eine bereits berechnete Reinigung hat nicht stattgefunden.

Was eine Stornorechnung enthalten muss

Eine Stornorechnung braucht diese Angaben:

  • Bezug auf die Originalrechnung mit Rechnungsnummer und Datum
  • eine eigene fortlaufende Nummer
  • den Korrekturbetrag mit Umsatzsteuer
  • den Hinweis „Stornorechnung zu Rechnung Nr. XY“

Originalrechnung nicht ändern

Die Originalrechnung darf nicht geändert werden. Korrigiert wird sie über die Stornorechnung.

Stornorechnungen mit Mendato

In der Buchhaltung von Mendato stornierst du eine Rechnung direkt aus der Rechnung heraus. Mendato erstellt dazu die Stornorechnung mit Bezug auf die Originalrechnung; Rechnungsdatum, Einleitungs- und Schlusstext passt du vorher an. Storniert wird immer die ganze Rechnung, für einen geänderten Betrag stellst du danach eine neue Rechnung.

Häufige Fragen

Was ist eine Gutschrift?
Eine Gutschrift ist im Alltag meist eine Stornorechnung, die einen bereits in Rechnung gestellten Betrag korrigiert. Davon zu unterscheiden ist die Abrechnungsgutschrift, bei der der Leistungsempfänger die Rechnung erstellt.
Wann brauche ich eine Gutschrift?
Eine Gutschrift in Form einer Stornorechnung brauchst du, wenn eine Rechnung einen falschen Betrag enthält, eine Leistung doppelt berechnet wurde, du nach einer Reklamation einen Preisnachlass gewährst oder eine berechnete Leistung nicht erbracht wurde.
Darf ich die Originalrechnung ändern?
Nein. Eine bereits gestellte Rechnung bleibt unverändert bestehen und wird durch eine Stornorechnung korrigiert, die Rechnungsnummer und Datum der Originalrechnung nennt.
Wie hilft Software bei Gutschriften?
Mendato erstellt zu einer Rechnung die Stornorechnung mit Bezug auf die Originalrechnung. Storniert wird dabei immer die ganze Rechnung.

Weiterlesen

Verwandte Begriffe

Stornorechnungen mit einem Klick erstellen

7 Tage kostenlos testen. Keine Kreditkarte, keine Verpflichtung.

Kostenlos testen