Definition
Der Oberbegriff für Minijob (geringfügig entlohnt, 2026 bis 603 €/Monat) und kurzfristige Beschäftigung (zeitlich begrenzt, bis 70 Tage/Jahr) – beide mit besonderen SV-Regeln.
Zusammenfassung auf einen Blick
Überblick: Minijob (entlohnt) vs. kurzfristig (zeitlich), SV-Regeln, Arbeitgeberpflichten, Kalkulationsrelevanz
01 – GrundlagenDefinition und Einordnung
Der Oberbegriff für Minijob (geringfügig entlohnt, 2026 bis 603 €/Monat) und kurzfristige Beschäftigung (zeitlich begrenzt, bis 70 Tage/Jahr) – beide mit besonderen SV-Regeln.
02 – RegelnRechtliche Rahmenbedingungen
Die konkreten Regelungen sind komplex und hängen vom Einzelfall ab. Lass dich im Zweifelsfall arbeits- oder sozialversicherungsrechtlich beraten.
📝 Praxis-Hinweis
In der Gebäudereinigung gelten branchenspezifische Besonderheiten: Branchenmindestlohn, Aufzeichnungspflicht nach § 19 AEntG, Prüfung durch den Zoll (FKS). Diese gelten unabhängig von der Beschäftigungsform.
03 – KalkulationAuswirkung auf die Kosten
Jede Beschäftigungsform hat eigene Abgabenstrukturen. Diese müssen korrekt in die Lohnkostenkalkulation einfließen – sonst stimmt der SVS nicht.
04 – MendatoDigitale Unterstützung
✓ Mendato-Vorteil
In Mendato stempeln Minijobber, Teilzeit- und Vollzeitkräfte gleich per App. Stundenlohn und Sollstunden stehen im Arbeitszeitmodell jeder Kraft, die Zeiten in der Zeiterfassung.
05 – FazitRegeln kennen, richtig kalkulieren
Ob Zeitarbeit, Vertrag oder Beschäftigungsform – wer die Regeln kennt, kalkuliert richtig und vermeidet teure Fehler.
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