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Urlaubsberechnung in der Gebäude­reinigung – So rechnest du richtig

Gesetzlicher Anspruch, Tarifvertrag, Teilzeit, Minijobs – die Urlaubsberechnung in der Gebäudereinigung hat ihre Tücken. Hier erfährst du, wie du für jede Beschäftigungsform korrekt rechnest.

21. Februar 2026 12 Min. Lesezeit HR & Personal

Zusammenfassung – Urlaubsberechnung auf einen Blick

Gesetzlicher Mindestanspruch: 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche) bzw. 24 Werktage (6-Tage-Woche) nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Tarifvertraglicher Anspruch: 28 Arbeitstage (5-Tage-Woche) nach dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag der Gebäudereinigung – gilt für alle Betriebe.

Teilzeit-Formel: Jahresurlaub × Arbeitstage pro Woche ÷ 5 – Bruchteile ab 0,5 werden aufgerundet.

Mendato berechnet Urlaubsansprüche automatisch auf Basis der hinterlegten Arbeitszeitmodelle – inklusive Teilzeit-Umrechnung, Resturlaub und Dienstplan-Abgleich.

01 – AusgangslageWarum Urlaubsberechnung in der Gebäudereinigung kompliziert ist

Die Urlaubsberechnung in der Gebäudereinigung ist deutlich komplexer als in vielen anderen Branchen. Der Grund: Kaum ein anderer Wirtschaftszweig hat so viele unterschiedliche Beschäftigungsformen gleichzeitig. In einem typischen Reinigungsbetrieb arbeitest du mit Vollzeitkräften, Teilzeitkräften auf 3, 4 oder 5 Tage verteilt, Minijobs und manchmal sogar mit befristeten Aushilfen – jede Gruppe hat einen anderen Urlaubsanspruch.

Dazu kommt: Der Rahmentarifvertrag der Gebäudereinigung geht über das gesetzliche Minimum hinaus. Und weil er allgemeinverbindlich ist, gilt er für jeden Gebäudereinigungsbetrieb in Deutschland – egal ob tarifgebunden oder nicht.

In diesem Artikel zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du den Urlaubsanspruch für jede Beschäftigungsform korrekt berechnest. Mit konkreten Rechenbeispielen, den häufigsten Fehlerquellen und einer Lösung, die dir die Rechnerei abnimmt.

02 – RechtsgrundlageGesetzlicher Urlaubsanspruch nach dem BUrlG

Die Basis für jeden Urlaubsanspruch ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es regelt den Mindesturlaub, der nicht unterschritten werden darf – weder durch Arbeitsvertrag noch durch Betriebsvereinbarung.

ⓘ Gesetzlicher Mindestanspruch (BUrlG § 3)

24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Werktage = Montag bis Samstag.

20 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Das ist der üblichere Wert.

Wichtig: Es handelt sich um Arbeitstage, nicht um Kalendertage. Wer nur 3 Tage pro Woche arbeitet, hat trotzdem Urlaubsanspruch – nur entsprechend weniger Tage.

Quelle: gesetze-im-internet.de – Bundesurlaubsgesetz

Wartezeit: Voller Anspruch erst nach 6 Monaten

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten (§ 4 BUrlG). In den ersten 6 Monaten erwirbt die Reinigungskraft pro Monat 1/12 des Jahresurlaubs. Das ist besonders relevant, wenn jemand in der Probezeit kündigt oder gekündigt wird.

Für die Gebäudereinigung mit ihrer oft hohen Fluktuation ein echtes Dauerthema – und einer der Gründe, warum du die Urlaubsberechnung sauber dokumentieren solltest.

Urlaubsanspruch in der Gebäudereinigung – Übersicht GESETZ (BUrlG) 20 Arbeitstage / Jahr (bei 5-Tage-Woche) = gesetzl. Minimum TARIFVERTRAG (RTV) 28 Arbeitstage / Jahr (bei 5-Tage-Woche) ✔ allgemeinverbindlich TEILZEIT-FORMEL 28 × Tage/Woche 5 Bruchteile ab 0,5 aufrunden (§ 5 BUrlG) Rechenbeispiele nach RTV (28 Tage Grundanspruch) 5 Tage/Woche 28 Tage = Vollzeit 4 Tage/Woche 23 Tage 28 × 4 ÷ 5 = 22,4 → 23 3 Tage/Woche 17 Tage 28 × 3 ÷ 5 = 16,8 → 17 2 Tage/Woche 12 Tage 28 × 2 ÷ 5 = 11,2 → 12

03 – TarifvertragTarifvertraglicher Urlaubsanspruch nach dem RTV

Für die Gebäudereinigung gilt nicht nur das BUrlG – der Rahmentarifvertrag (RTV) setzt einen höheren Standard. Und der ist entscheidend: Weil der RTV für allgemeinverbindlich erklärt wurde, musst du dich daran halten – egal ob dein Betrieb in einer Innung ist oder nicht.

⚠ Achtung: RTV überschreibt BUrlG

Der RTV der Gebäudereinigung gewährt 28 Arbeitstage Urlaub pro Jahr (bei 5-Tage-Woche). Das sind 8 Tage mehr als das gesetzliche Minimum. Da der RTV allgemeinverbindlich ist, gilt dieser Anspruch für alle Reinigungsbetriebe in Deutschland.

Quelle: die-gebaeudedienstleister.de – Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung

Was bedeutet das konkret?

Wenn du im Arbeitsvertrag nur die gesetzlichen 20 Tage eingetragen hast, ist diese Klausel unwirksam. Es gelten automatisch die 28 Tage aus dem Tarifvertrag. Ein Fehler, den erstaunlich viele Betriebe machen – und der spätestens bei einer Klage teuer wird.

Die 28 Tage gelten als Referenzwert für eine 5-Tage-Woche. Für alle Reinigungskräfte, die weniger Tage pro Woche arbeiten, muss der Anspruch anteilig umgerechnet werden. Und genau da wird es knifflig.

04 – Die FormelUrlaubsberechnung für Teilzeitkräfte

Die meisten Reinigungskräfte arbeiten in Teilzeit – oft auf 2, 3 oder 4 Tage pro Woche verteilt. Der Urlaubsanspruch berechnet sich dann nicht nach Stunden, sondern nach Arbeitstagen pro Woche. Das ist ein entscheidender Punkt, den viele falsch machen.

ⓘ Die Teilzeit-Urlaubsformel

Urlaubstage = Jahresurlaub (Vollzeit) × Arbeitstage pro Woche ÷ Regelarbeitstage (5)

Beispiel: Reinigungskraft arbeitet Mo, Mi, Fr (3 Tage/Woche)

28 × 3 ÷ 5 = 16,8 Tage → aufgerundet auf 17 Tage

Warum zählen Tage und nicht Stunden?

Das Bundesarbeitsgericht hat das mehrfach bestätigt: Es kommt auf die Verteilung der Arbeitstage an, nicht auf die tägliche Stundenzahl. Eine Reinigungskraft, die an 3 Tagen jeweils 6 Stunden arbeitet, hat den gleichen Urlaubsanspruch wie jemand, der an 3 Tagen nur 2 Stunden arbeitet.

Quelle: bundesarbeitsgericht.de – BAG-Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch

Das klingt logisch, sorgt in der Praxis aber für Verwirrung: Viele Betriebsinhaber rechnen den Urlaub nach Stunden runter und kommen auf zu wenig Tage. Das ist rechtswidrig und kann zu Nachzahlungen führen.

Arbeitstage/Woche Urlaub BUrlG (20 Tage) Urlaub RTV (28 Tage) Typisches Modell
5 Tage20 Tage28 TageVollzeit-Reinigungskraft
4 Tage16 Tage23 TageTeilzeit mit freiem Tag
3 Tage12 Tage17 TageTypischer Minijob
2 Tage8 Tage12 TageWochenend-Reinigung
1 Tag4 Tage6 TageSamstags-Aushilfe

Unregelmäßige Arbeitstage – der Klassiker in der Gebäudereinigung

Was ist, wenn eine Reinigungskraft in der einen Woche 3 Tage und in der anderen 4 Tage arbeitet? Dann bildest du den Durchschnitt über einen repräsentativen Zeitraum – in der Regel 13 Wochen oder ein Quartal.

Beispiel: Deine Mitarbeiterin arbeitet im Wechsel 3 und 4 Tage, also im Schnitt 3,5 Tage pro Woche. Der Urlaubsanspruch: 28 × 3,5 ÷ 5 = 19,6 → 20 Tage.

05 – SonderfallUrlaubsanspruch bei Minijobs

Der häufigste Irrtum in der Gebäudereinigung: „Minijobber haben keinen Urlaub.“ Das ist falsch. Jeder Minijobber hat exakt den gleichen anteiligen Urlaubsanspruch wie jede andere Teilzeitkraft.

⚠ Bußgeld-Risiko: Urlaub verweigern

Wer Minijobbern den Urlaub verweigert oder nicht bezahlt, riskiert Nachzahlungen und Schadensersatz. Das BAG hat in mehreren Urteilen bestätigt: Das Gleichbehandlungsgebot gilt uneingeschränkt – auch bei geringfügig Beschäftigten.

Wie berechne ich den Minijob-Urlaub?

Genau wie bei Teilzeit: Es zählen die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl und nicht das Gehalt. Eine Minijobberin mit 538 € monatlich, die an 3 Tagen pro Woche putzt, hat bei 28 Tagen Grundanspruch 17 Urlaubstage.

Während des Urlaubs bekommt sie das reguläre Gehalt weitergezahlt. Der Lohn darf also in Urlaubsmonaten nicht gekürzt werden – auch das ist ein verbreiteter Fehler.

⚠ Typische Fehler bei Minijob-Urlaub

  • Urlaub wird gar nicht gewährt
  • Berechnung nach Stunden statt Tagen
  • Lohn wird im Urlaubsmonat gekürzt
  • Nur 20 statt 28 Tage als Basis

✓ So machst du es richtig

  • Arbeitstage pro Woche zählen
  • RTV-Anspruch (28 Tage) als Basis
  • Formel: 28 × Tage/Woche ÷ 5
  • Lohnfortzahlung wie an normalen Arbeitstagen

06 – Eintritt & AustrittUrlaubsberechnung bei Eintritt und Austritt

In der Gebäudereinigung mit ihrer teils hohen Fluktuation ist die anteilige Urlaubsberechnung bei Eintritt und Austritt ein Dauerthema. Hier die wichtigsten Regeln:

Eintritt: Die 6-Monats-Regel

In den ersten 6 Monaten erhält die Reinigungskraft pro vollem Monat 1/12 des Jahresurlaubs. Ab dem 7. Monat entsteht der volle Anspruch. Beispiel: Eine Vollzeitkraft startet am 1. April. Im ersten Kalenderjahr bekommt sie 9/12 des Jahresurlaubs – also 28 × 9 ÷ 12 = 21 Tage.

Austritt in der ersten Jahrehälfte

Verlässt die Reinigungskraft den Betrieb vor dem 1. Juli, hat sie nur den anteiligen Anspruch: 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat. Nicht genommener Urlaub muss ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Austritt in der zweiten Jahrehälfte

Verlässt sie den Betrieb nach dem 1. Juli, hat sie den vollen Jahresanspruch. Wurde der Urlaub schon genommen, darf der Arbeitgeber zu viel gewährte Urlaubstage nicht zurückfordern – außer bei Kündigung durch den Arbeitnehmer.

Urlaubsanspruch im Jahresverlauf – Eintritt am 1. April Jan Mrz Apr EINTRITT Jul Okt 6 MONATE Dez Wartezeit: 1/12 pro Monat ✔ Voller Anspruch: 21 Tage (9/12) Grundanspruch 28 Tage × 9 Monate ÷ 12 = 21 Urlaubstage im ersten Kalenderjahr

💡 Praxistipp: Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Wenn eine Reinigungskraft kurzfristig geht, musst du schnell rechnen: Wie viele Urlaubstage stehen noch offen? Bei der Lohnabrechnung muss der Resturlaub als Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden – mit dem regulären Stundenlohn inkl. aller Zuschläge.

07 – Praxis & SoftwareTypische Fehler & wie Mendato hilft

In der Praxis passieren bei der Urlaubsberechnung immer wieder die gleichen Fehler. Die häufigsten:

Fehler 1: Gesetzlichen Anspruch statt Tarifanspruch ansetzen

20 statt 28 Tage – klingt nach wenig, aber bei 30 Reinigungskräften summiert sich das. Pro Mitarbeiter sind es 8 Tage Differenz. Bei einer Klage drohen Nachzahlungen für bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Fehler 2: Stunden statt Tage rechnen

Eine Reinigungskraft arbeitet Mo–Fr je 2 Stunden. Manche Betriebe rechnen: „10 Stunden pro Woche, das ist quasi ein Tag – also fast kein Urlaub.“ Falsch! Bei 5 Arbeitstagen pro Woche stehen ihr volle 28 Urlaubstage zu.

Fehler 3: Minijobber vergessen

Gerade in kleinen Betrieben mit vielen Minijobbern wird der Urlaubsanspruch häufig schlicht ignoriert. Das ist arbeitsrechtlich ein ernstes Problem.

Fehleranfällig

Manuelle Berechnung

  • Excel-Listen veralten schnell
  • Teilzeit-Umrechnung fehleranfällig
  • Resturlaub geht unter
  • Kein Dienstplan-Abgleich
Empfohlen

Mendato Urlaubsverwaltung

  • Automatische Berechnung aus Arbeitszeitmodell
  • Resturlaub in Echtzeit sichtbar
  • Dienstplan-Konfliktwarnung
  • Urlaubs-Anträge per App

Wie Mendato die Urlaubsberechnung vereinfacht

Mendato berechnet den Urlaubsanspruch automatisch auf Basis der hinterlegten Arbeitszeitmodelle. Wenn du eine Reinigungskraft mit 3 Arbeitstagen pro Woche anlegst, kennt Mendato den korrekten Anspruch nach RTV – inklusive Teilzeit-Umrechnung und Rundung.

Darüber hinaus zeigt Mendato den Resturlaub in Echtzeit an: Wie viele Tage sind noch offen? Gibt es Konflikte im Personalplanung? Müssen Vertretungen geplant werden? Das spart dir Stunden an manueller Rechnerei – besonders bei 20, 50 oder 100+ Reinigungskräften.

Reinigungskräfte können über die Mendato Operations App direkt Urlaub beantragen. Du siehst den Antrag, prüfst den Dienstplan und bestätigst – alles digital, ohne Zettelwirtschaft.

„Die Mitarbeiter sollten über die App Urlaub anfragen können – das spart uns enorm viel Abstimmung per Telefon.“

– Kevin Kleinstück, Gebäudedienste Kleinstück (31–50 RK)

08 – FazitHandlungsempfehlungen für deinen Betrieb

Die Urlaubsberechnung in der Gebäudereinigung ist kein Hexenwerk – aber sie erfordert Sorgfalt. Hier sind die wichtigsten Punkte zum Mitnehmen:

✓ Deine Checkliste für korrekte Urlaubsberechnung

1. Immer den RTV-Anspruch von 28 Tagen (5-Tage-Woche) als Basis nehmen – nie die 20 Tage aus dem BUrlG.

2. Teilzeit nach Arbeitstagen berechnen, nie nach Stunden: 28 × Tage/Woche ÷ 5.

3. Minijobber bekommen denselben anteiligen Anspruch – mit voller Lohnfortzahlung.

4. Bei unregelmäßigen Tagen den Durchschnitt über 13 Wochen bilden.

5. Bei Kündigung Resturlaub sauber abrechnen – nicht gewährter Urlaub wird ausgezahlt.

6. Arbeitszeitmodelle digital hinterlegen, damit die Berechnung automatisch läuft.

Gerade wenn dein Betrieb wächst, wird die manuelle Urlaubsverwaltung zum echten Zeitfresser. Wer mit 30, 50 oder 100 Reinigungskräften noch Excel-Listen führt, riskiert nicht nur Fehler – sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Mendato nimmt dir die Berechnung ab: Du hinterlegst das Arbeitszeitmodell einmal, und die Software berechnet den Anspruch, zeigt den Resturlaub und warnt bei Konflikten im Dienstplan. Das ist nicht nur bequemer – es ist auch rechtssicher.

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09 – FAQHäufig gestellte Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen Reinigungskräften gesetzlich zu?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert mindestens 24 Werktage (6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche) Urlaub pro Jahr. Der Rahmentarifvertrag der Gebäudereinigung gewährt darüber hinaus 28 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche – und ist allgemeinverbindlich.
Wie berechne ich den Urlaub für Teilzeitkräfte in der Gebäudereinigung?
Die Formel lautet: Urlaubstage = Jahresurlaub (Vollzeit) × tatsächliche Arbeitstage pro Woche ÷ 5. Eine Reinigungskraft mit 3 Arbeitstagen pro Woche hat bei 28 Tagen Grundanspruch also 28 × 3 ÷ 5 = 16,8 Tage Urlaub. Es wird immer auf volle Tage aufgerundet.
Haben Minijobber in der Gebäudereinigung Anspruch auf Urlaub?
Ja, Minijobber haben den gleichen anteiligen Urlaubsanspruch wie andere Teilzeitkräfte. Entscheidend ist die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl oder das Gehalt. Eine Minijobberin mit 2 Tagen pro Woche hat bei 28 Tagen Grundanspruch 11,2 aufgerundet 12 Urlaubstage.
Was passiert mit dem Urlaub bei Kündigung einer Reinigungskraft?
Bei Kündigung wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet: Für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses steht 1/12 des Jahresurlaubs zu. Nicht genommener Urlaub muss ausgezahlt werden. Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit entsteht der volle Jahresanspruch.
Darf ich Reinigungskräfte zwingen, an bestimmten Tagen Urlaub zu nehmen?
Betriebsurlaub ist grundsätzlich zulässig, darf aber nicht den gesamten Jahresurlaub umfassen. Die Rechtsprechung akzeptiert in der Regel bis zu 3/5 des Jahresurlaubs als Betriebsurlaub. Wichtig: Der Betriebsurlaub muss rechtzeitig angekündigt werden – idealerweise zu Jahresbeginn.
Wie hilft Mendato bei der Urlaubsverwaltung?
Mendato berechnet Urlaubsansprüche automatisch auf Basis der hinterlegten Arbeitszeitmodelle. Die Software zeigt Resturlaubstage in Echtzeit, berücksichtigt Teilzeit-Umrechnungen und warnt vor Konflikten im Dienstplan. Reinigungskräfte können Urlaub direkt über die App beantragen.