Zusammenfassung – Urlaubsberechnung auf einen Blick
Gesetzlicher Mindestanspruch: 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche) bzw. 24 Werktage (6-Tage-Woche) nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Tarifvertraglicher Anspruch: 28 Arbeitstage (5-Tage-Woche) nach dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag der Gebäudereinigung – gilt für alle Betriebe.
Teilzeit-Formel: Jahresurlaub × Arbeitstage pro Woche ÷ 5 – Bruchteile ab 0,5 werden aufgerundet.
Mendato berechnet Urlaubsansprüche automatisch auf Basis der hinterlegten Arbeitszeitmodelle – inklusive Teilzeit-Umrechnung, Resturlaub und Dienstplan-Abgleich.
01 – AusgangslageWarum Urlaubsberechnung in der Gebäudereinigung kompliziert ist
Die Urlaubsberechnung in der Gebäudereinigung ist deutlich komplexer als in vielen anderen Branchen. Der Grund: Kaum ein anderer Wirtschaftszweig hat so viele unterschiedliche Beschäftigungsformen gleichzeitig. In einem typischen Reinigungsbetrieb arbeitest du mit Vollzeitkräften, Teilzeitkräften auf 3, 4 oder 5 Tage verteilt, Minijobs und manchmal sogar mit befristeten Aushilfen – jede Gruppe hat einen anderen Urlaubsanspruch.
Dazu kommt: Der Rahmentarifvertrag der Gebäudereinigung geht über das gesetzliche Minimum hinaus. Und weil er allgemeinverbindlich ist, gilt er für jeden Gebäudereinigungsbetrieb in Deutschland – egal ob tarifgebunden oder nicht.
In diesem Artikel zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du den Urlaubsanspruch für jede Beschäftigungsform korrekt berechnest. Mit konkreten Rechenbeispielen, den häufigsten Fehlerquellen und einer Lösung, die dir die Rechnerei abnimmt.
02 – RechtsgrundlageGesetzlicher Urlaubsanspruch nach dem BUrlG
Die Basis für jeden Urlaubsanspruch ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es regelt den Mindesturlaub, der nicht unterschritten werden darf – weder durch Arbeitsvertrag noch durch Betriebsvereinbarung.
ⓘ Gesetzlicher Mindestanspruch (BUrlG § 3)
24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Werktage = Montag bis Samstag.
20 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Das ist der üblichere Wert.
Wichtig: Es handelt sich um Arbeitstage, nicht um Kalendertage. Wer nur 3 Tage pro Woche arbeitet, hat trotzdem Urlaubsanspruch – nur entsprechend weniger Tage.
Quelle: gesetze-im-internet.de – Bundesurlaubsgesetz
Wartezeit: Voller Anspruch erst nach 6 Monaten
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten (§ 4 BUrlG). In den ersten 6 Monaten erwirbt die Reinigungskraft pro Monat 1/12 des Jahresurlaubs. Das ist besonders relevant, wenn jemand in der Probezeit kündigt oder gekündigt wird.
Für die Gebäudereinigung mit ihrer oft hohen Fluktuation ein echtes Dauerthema – und einer der Gründe, warum du die Urlaubsberechnung sauber dokumentieren solltest.
03 – TarifvertragTarifvertraglicher Urlaubsanspruch nach dem RTV
Für die Gebäudereinigung gilt nicht nur das BUrlG – der Rahmentarifvertrag (RTV) setzt einen höheren Standard. Und der ist entscheidend: Weil der RTV für allgemeinverbindlich erklärt wurde, musst du dich daran halten – egal ob dein Betrieb in einer Innung ist oder nicht.
⚠ Achtung: RTV überschreibt BUrlG
Der RTV der Gebäudereinigung gewährt 28 Arbeitstage Urlaub pro Jahr (bei 5-Tage-Woche). Das sind 8 Tage mehr als das gesetzliche Minimum. Da der RTV allgemeinverbindlich ist, gilt dieser Anspruch für alle Reinigungsbetriebe in Deutschland.
Quelle: die-gebaeudedienstleister.de – Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung
Was bedeutet das konkret?
Wenn du im Arbeitsvertrag nur die gesetzlichen 20 Tage eingetragen hast, ist diese Klausel unwirksam. Es gelten automatisch die 28 Tage aus dem Tarifvertrag. Ein Fehler, den erstaunlich viele Betriebe machen – und der spätestens bei einer Klage teuer wird.
Die 28 Tage gelten als Referenzwert für eine 5-Tage-Woche. Für alle Reinigungskräfte, die weniger Tage pro Woche arbeiten, muss der Anspruch anteilig umgerechnet werden. Und genau da wird es knifflig.
04 – Die FormelUrlaubsberechnung für Teilzeitkräfte
Die meisten Reinigungskräfte arbeiten in Teilzeit – oft auf 2, 3 oder 4 Tage pro Woche verteilt. Der Urlaubsanspruch berechnet sich dann nicht nach Stunden, sondern nach Arbeitstagen pro Woche. Das ist ein entscheidender Punkt, den viele falsch machen.
ⓘ Die Teilzeit-Urlaubsformel
Urlaubstage = Jahresurlaub (Vollzeit) × Arbeitstage pro Woche ÷ Regelarbeitstage (5)
Beispiel: Reinigungskraft arbeitet Mo, Mi, Fr (3 Tage/Woche)
28 × 3 ÷ 5 = 16,8 Tage → aufgerundet auf 17 Tage
Warum zählen Tage und nicht Stunden?
Das Bundesarbeitsgericht hat das mehrfach bestätigt: Es kommt auf die Verteilung der Arbeitstage an, nicht auf die tägliche Stundenzahl. Eine Reinigungskraft, die an 3 Tagen jeweils 6 Stunden arbeitet, hat den gleichen Urlaubsanspruch wie jemand, der an 3 Tagen nur 2 Stunden arbeitet.
Quelle: bundesarbeitsgericht.de – BAG-Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch
Das klingt logisch, sorgt in der Praxis aber für Verwirrung: Viele Betriebsinhaber rechnen den Urlaub nach Stunden runter und kommen auf zu wenig Tage. Das ist rechtswidrig und kann zu Nachzahlungen führen.
| Arbeitstage/Woche | Urlaub BUrlG (20 Tage) | Urlaub RTV (28 Tage) | Typisches Modell |
|---|---|---|---|
| 5 Tage | 20 Tage | 28 Tage | Vollzeit-Reinigungskraft |
| 4 Tage | 16 Tage | 23 Tage | Teilzeit mit freiem Tag |
| 3 Tage | 12 Tage | 17 Tage | Typischer Minijob |
| 2 Tage | 8 Tage | 12 Tage | Wochenend-Reinigung |
| 1 Tag | 4 Tage | 6 Tage | Samstags-Aushilfe |
Unregelmäßige Arbeitstage – der Klassiker in der Gebäudereinigung
Was ist, wenn eine Reinigungskraft in der einen Woche 3 Tage und in der anderen 4 Tage arbeitet? Dann bildest du den Durchschnitt über einen repräsentativen Zeitraum – in der Regel 13 Wochen oder ein Quartal.
Beispiel: Deine Mitarbeiterin arbeitet im Wechsel 3 und 4 Tage, also im Schnitt 3,5 Tage pro Woche. Der Urlaubsanspruch: 28 × 3,5 ÷ 5 = 19,6 → 20 Tage.
05 – SonderfallUrlaubsanspruch bei Minijobs
Der häufigste Irrtum in der Gebäudereinigung: „Minijobber haben keinen Urlaub.“ Das ist falsch. Jeder Minijobber hat exakt den gleichen anteiligen Urlaubsanspruch wie jede andere Teilzeitkraft.
⚠ Bußgeld-Risiko: Urlaub verweigern
Wer Minijobbern den Urlaub verweigert oder nicht bezahlt, riskiert Nachzahlungen und Schadensersatz. Das BAG hat in mehreren Urteilen bestätigt: Das Gleichbehandlungsgebot gilt uneingeschränkt – auch bei geringfügig Beschäftigten.
Wie berechne ich den Minijob-Urlaub?
Genau wie bei Teilzeit: Es zählen die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl und nicht das Gehalt. Eine Minijobberin mit 538 € monatlich, die an 3 Tagen pro Woche putzt, hat bei 28 Tagen Grundanspruch 17 Urlaubstage.
Während des Urlaubs bekommt sie das reguläre Gehalt weitergezahlt. Der Lohn darf also in Urlaubsmonaten nicht gekürzt werden – auch das ist ein verbreiteter Fehler.
⚠ Typische Fehler bei Minijob-Urlaub
- Urlaub wird gar nicht gewährt
- Berechnung nach Stunden statt Tagen
- Lohn wird im Urlaubsmonat gekürzt
- Nur 20 statt 28 Tage als Basis
✓ So machst du es richtig
- Arbeitstage pro Woche zählen
- RTV-Anspruch (28 Tage) als Basis
- Formel: 28 × Tage/Woche ÷ 5
- Lohnfortzahlung wie an normalen Arbeitstagen
06 – Eintritt & AustrittUrlaubsberechnung bei Eintritt und Austritt
In der Gebäudereinigung mit ihrer teils hohen Fluktuation ist die anteilige Urlaubsberechnung bei Eintritt und Austritt ein Dauerthema. Hier die wichtigsten Regeln:
Eintritt: Die 6-Monats-Regel
In den ersten 6 Monaten erhält die Reinigungskraft pro vollem Monat 1/12 des Jahresurlaubs. Ab dem 7. Monat entsteht der volle Anspruch. Beispiel: Eine Vollzeitkraft startet am 1. April. Im ersten Kalenderjahr bekommt sie 9/12 des Jahresurlaubs – also 28 × 9 ÷ 12 = 21 Tage.
Austritt in der ersten Jahrehälfte
Verlässt die Reinigungskraft den Betrieb vor dem 1. Juli, hat sie nur den anteiligen Anspruch: 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat. Nicht genommener Urlaub muss ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Austritt in der zweiten Jahrehälfte
Verlässt sie den Betrieb nach dem 1. Juli, hat sie den vollen Jahresanspruch. Wurde der Urlaub schon genommen, darf der Arbeitgeber zu viel gewährte Urlaubstage nicht zurückfordern – außer bei Kündigung durch den Arbeitnehmer.
💡 Praxistipp: Urlaubsabgeltung bei Kündigung
Wenn eine Reinigungskraft kurzfristig geht, musst du schnell rechnen: Wie viele Urlaubstage stehen noch offen? Bei der Lohnabrechnung muss der Resturlaub als Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden – mit dem regulären Stundenlohn inkl. aller Zuschläge.
07 – Praxis & SoftwareTypische Fehler & wie Mendato hilft
In der Praxis passieren bei der Urlaubsberechnung immer wieder die gleichen Fehler. Die häufigsten:
Fehler 1: Gesetzlichen Anspruch statt Tarifanspruch ansetzen
20 statt 28 Tage – klingt nach wenig, aber bei 30 Reinigungskräften summiert sich das. Pro Mitarbeiter sind es 8 Tage Differenz. Bei einer Klage drohen Nachzahlungen für bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Fehler 2: Stunden statt Tage rechnen
Eine Reinigungskraft arbeitet Mo–Fr je 2 Stunden. Manche Betriebe rechnen: „10 Stunden pro Woche, das ist quasi ein Tag – also fast kein Urlaub.“ Falsch! Bei 5 Arbeitstagen pro Woche stehen ihr volle 28 Urlaubstage zu.
Fehler 3: Minijobber vergessen
Gerade in kleinen Betrieben mit vielen Minijobbern wird der Urlaubsanspruch häufig schlicht ignoriert. Das ist arbeitsrechtlich ein ernstes Problem.
Manuelle Berechnung
- Excel-Listen veralten schnell
- Teilzeit-Umrechnung fehleranfällig
- Resturlaub geht unter
- Kein Dienstplan-Abgleich
Mendato Urlaubsverwaltung
- Automatische Berechnung aus Arbeitszeitmodell
- Resturlaub in Echtzeit sichtbar
- Dienstplan-Konfliktwarnung
- Urlaubs-Anträge per App
Wie Mendato die Urlaubsberechnung vereinfacht
Mendato berechnet den Urlaubsanspruch automatisch auf Basis der hinterlegten Arbeitszeitmodelle. Wenn du eine Reinigungskraft mit 3 Arbeitstagen pro Woche anlegst, kennt Mendato den korrekten Anspruch nach RTV – inklusive Teilzeit-Umrechnung und Rundung.
Darüber hinaus zeigt Mendato den Resturlaub in Echtzeit an: Wie viele Tage sind noch offen? Gibt es Konflikte im Personalplanung? Müssen Vertretungen geplant werden? Das spart dir Stunden an manueller Rechnerei – besonders bei 20, 50 oder 100+ Reinigungskräften.
Reinigungskräfte können über die Mendato Operations App direkt Urlaub beantragen. Du siehst den Antrag, prüfst den Dienstplan und bestätigst – alles digital, ohne Zettelwirtschaft.
„Die Mitarbeiter sollten über die App Urlaub anfragen können – das spart uns enorm viel Abstimmung per Telefon.“
– Kevin Kleinstück, Gebäudedienste Kleinstück (31–50 RK)
08 – FazitHandlungsempfehlungen für deinen Betrieb
Die Urlaubsberechnung in der Gebäudereinigung ist kein Hexenwerk – aber sie erfordert Sorgfalt. Hier sind die wichtigsten Punkte zum Mitnehmen:
✓ Deine Checkliste für korrekte Urlaubsberechnung
1. Immer den RTV-Anspruch von 28 Tagen (5-Tage-Woche) als Basis nehmen – nie die 20 Tage aus dem BUrlG.
2. Teilzeit nach Arbeitstagen berechnen, nie nach Stunden: 28 × Tage/Woche ÷ 5.
3. Minijobber bekommen denselben anteiligen Anspruch – mit voller Lohnfortzahlung.
4. Bei unregelmäßigen Tagen den Durchschnitt über 13 Wochen bilden.
5. Bei Kündigung Resturlaub sauber abrechnen – nicht gewährter Urlaub wird ausgezahlt.
6. Arbeitszeitmodelle digital hinterlegen, damit die Berechnung automatisch läuft.
Gerade wenn dein Betrieb wächst, wird die manuelle Urlaubsverwaltung zum echten Zeitfresser. Wer mit 30, 50 oder 100 Reinigungskräften noch Excel-Listen führt, riskiert nicht nur Fehler – sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Mendato nimmt dir die Berechnung ab: Du hinterlegst das Arbeitszeitmodell einmal, und die Software berechnet den Anspruch, zeigt den Resturlaub und warnt bei Konflikten im Dienstplan. Das ist nicht nur bequemer – es ist auch rechtssicher.
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