Lohnabrechnung

Tarifvertrag Gebäudereinigung – Löhne, Zuschläge & Pflichten 2026

Lohngruppen, Nacht- und Feiertagszuschläge, Urlaubsanspruch und Allgemeinverbindlichkeit – alles, was du als Gebäudereiniger über den Tarifvertrag wissen musst.

Februar 2026 12 Min. Lesezeit Recht & Tarif

Zusammenfassung – Tarifvertrag Gebäudereinigung 2026

Der Lohntarifvertrag 2025/2026 wurde am 15. November 2024 zwischen IG BAU und BIV unterzeichnet. Er gilt vom 01.01.2025 bis 31.12.2026. Die Lohngruppe 1 (Innenreinigung) liegt seit 01.01.2026 bei 15,00 €/Std., Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) bei 18,40 €/Std.

Die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 sind per Rechtsverordnung allgemeinverbindlich – sie gelten für alle Betriebe der Branche, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Der Zoll („Finanzkontrolle Schwarzarbeit“) prüft die Einhaltung.

Der Rahmentarifvertrag (RTV) regelt darüber hinaus Arbeitszeiten (max. 39 Std./Woche), Zuschläge (Nacht 30 %, Sonntag 80–100 %, Feiertag bis 200 %), 30 Tage Urlaub und Kündigungsfristen.

Praxis-Tipp: Mendato berechnet Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge automatisch und exportiert die Lohndaten per DATEV-Schnittstelle an den Steuerberater.

01 – GrundlagenWas ist der Tarifvertrag in der Gebäudereinigung?

Die Gebäudereinigung ist mit rund 700.000 Beschäftigten das größte Handwerk Deutschlands. Damit so viele Menschen faire Löhne und klare Arbeitsbedingungen bekommen, gibt es Tarifverträge. Der Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen der Gewerkschaft IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV).

Das Besondere in der Gebäudereinigung: Die wichtigsten Tarifbestimmungen sind allgemeinverbindlich. Das heißt, sie gelten nicht nur für Innungsmitglieder, sondern für jeden Betrieb in der Branche – egal ob großer Dienstleister oder Einmann-Firma. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder und Nachzahlungen.

ⓘ Warum ist der Tarifvertrag für dich relevant?

Auch wenn du kein Innungsmitglied bist: Die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 sind per Rechtsverordnung nach § 7 AEntG für alle Betriebe bindend. Die Allgemeinverbindlichkeit wurde zuletzt im Januar 2025 bestätigt.

02 – AufbauDie drei Tarifverträge im Überblick

In der Gebäudereinigung gibt es nicht „den einen“ Tarifvertrag, sondern drei Tarifwerke, die sich gegenseitig ergänzen. Wenn im Alltag von „dem Tarifvertrag“ die Rede ist, sind meistens alle drei gemeint.

Die drei Tarifverträge der Gebäudereinigung Rahmentarifvertrag (RTV) • Arbeitszeiten (39 Std./Wo.) • Zuschlagsregelungen • Urlaubsanspruch (30 Tage) • Kündigungsfristen • Lohngruppen-Definitionen • Erschwerniszuschläge Seit 31.10.2019 Allgemeinverbindlich Lohntarifvertrag (LTV) • Stundenlöhne je LG • LG 1: 15,00 € (2026) • LG 6: 18,40 € (2026) • Alle 9 Lohngruppen • Ausbildungsvergütungen • Geringfügig Beschäftigte 15. November 2024 Laufzeit bis 31.12.2026 Mindestlohntarifvertrag (TV Mindestlohn) • Nur LG 1 + LG 6 • Gesetzl. Branchenmindestlohn • Gilt für ALLE Betriebe • Per AEntG § 7 verordnet • Zoll prüft Einhaltung • Auch für ausl. Betriebe 15. November 2024 AVE seit 01.02.2025

Der Rahmentarifvertrag (RTV) ist der Mantelvertrag: Er definiert die grundlegenden Spielregeln – von der Arbeitszeit über Zuschlagsregelungen bis zum Urlaubsanspruch. Der aktuelle RTV stammt vom 31. Oktober 2019 und ist unbefristet gültig.

Der Lohntarifvertrag (LTV) legt die konkreten Stundenlöhne für alle neun Lohngruppen fest. Er wird alle zwei Jahre neu verhandelt. Der aktuelle LTV wurde am 15. November 2024 unterzeichnet und läuft bis zum 31. Dezember 2026.

Der Mindestlohntarifvertrag (TV Mindestlohn) fixiert die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 als Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Diese werden per Rechtsverordnung allgemeinverbindlich erklärt – das heißt, sie gelten für jeden Betrieb in Deutschland, der Gebäudereinigungsleistungen erbringt.

Quelle: die-gebaeudedienstleister.de – Lohntarifvertrag 2025/2026

03 – LohntabelleAktuelle Löhne 2025 und 2026

Die Tarifeinigung vom November 2024 brachte eine zweistufige Erhöhung in allen Lohngruppen. In der Lohngruppe 1 beträgt die Gesamtsteigerung 11,1 %, in Lohngruppe 6 rund 10,2 %. Hier die vollständige Übersicht:

Lohngruppebis 31.12.2024ab 01.01.2025ab 01.01.2026Steigerung gesamt
LG 1 – Innenreinigung *13,50 €14,25 €15,00 €+11,1 %
LG 213,96 €14,71 €15,46 €+10,7 %
LG 314,45 €15,20 €15,95 €+10,4 %
LG 415,16 €15,91 €16,66 €+9,9 %
LG 5seit 2011 entfallen
LG 6 – Glas-/Fassade *16,70 €17,65 €18,40 €+10,2 %
LG 717,89 €18,64 €19,39 €+8,4 %
LG 818,92 €19,67 €20,42 €+7,9 %
LG 920,14 €20,89 €21,64 €+7,4 %

* = Allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn nach AEntG. Quelle: igbau.de – Tariferhöhung Gebäudereinigung

⚠ Achtung bei Minijobs: Geringfügigkeitsgrenze steigt 2026

Die Geringfügigkeitsgrenze steigt zum 01.01.2026 auf 603 €/Monat (vorher 556 €). Bei einem Stundenlohn von 15,00 € (LG 1) dürfen Minijobber maximal 9,25 Stunden pro Woche arbeiten. Prüfe deine Arbeitsverträge rechtzeitig!

Ausbildungsvergütungen ab 2025

Auch für Azubis gibt es spürbar mehr Geld: Im 1. Lehrjahr steigt die Vergütung auf 1.000 €, im 2. Lehrjahr auf 1.150 € und im 3. Lehrjahr auf 1.300 €. Diese Sätze gelten für die gesamte Laufzeit des Tarifvertrags bis Ende 2026.

04 – ZuschlägeNacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge

Die Zuschlagsregelungen sind einer der kompliziertesten Teile des Tarifvertrags – und gleichzeitig eine häufige Fehlerquelle bei der Lohnabrechnung. Hier die Übersicht gemäß § 3 Ziff. 3.7 des Rahmentarifvertrags:

Art der ArbeitZeitraumZuschlag
Mehrarbeit (Überstunden)über 39 Std./Woche25 %
Nachtarbeit (regulär)22:00 – 05:00 Uhr25–30 %
Nachtarbeit (Mehrarbeit)22:00 – 05:00 + Überstunden100 %
Sonntagsarbeit00:00 – 24:00 Uhr100 %
Reguläre Feiertagenicht auf Sonntag fallend150 %
Neujahr, Ostern, Pfingsten, 1. Mai, Weihnachten00:00 – 24:00 Uhr200 %
Auftragsbedingte Sonn-/FeiertagsarbeitLaufende Einsätze am gleichen Objekt75 %

Quelle: die-gebaeudedienstleister.de – Rahmentarifvertrag 2019 (PDF)

⚠ Wichtige Zuschlagsregel: Nur der höchste zählt!

Treffen mehrere Zuschläge zusammen (z. B. Nachtarbeit an einem Feiertag), wird nur der jeweils höchste Zuschlag gezahlt – nicht die Summe aller. Arbeitet jemand z. B. am 1. Weihnachtsfeiertag um 23:00 Uhr, gilt der Feiertagszuschlag von 200 %, nicht 200 % + 30 %.

Sonderfall: Auftragsbedingte Sonntagsarbeit

Wenn Reinigungskräfte regelmäßig am selben Objekt Sonn- oder Feiertagsarbeit leisten (z. B. tägliche Reinigung eines Hotels), gilt ein reduzierter Zuschlag von 75 % statt der vollen 100–200 %. Das hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Urteilen bestätigt. Die Arbeit muss „an gleicher Arbeitsstelle durch den Auftrag bedingt laufend verrichtet“ werden.

Erschwerniszuschläge

Zusätzlich zu den Zeitzuschlägen regelt § 10 RTV Erschwerniszuschläge für besondere Tätigkeiten. Dazu zählen z. B. Arbeiten mit Säuren, in kontaminierten Räumen oder mit Pressluftatmern. Diese Zuschläge werden neben den Zeitzuschlägen gezahlt – hier gilt das Kumulationsverbot nicht.

05 – Weitere RegelungenUrlaub, Arbeitszeit & Kündigungsfristen

Arbeitszeit

Die reguläre Wochenarbeitszeit beträgt laut § 3 RTV maximal 39 Stunden, verteilt auf höchstens 8 Stunden pro Tag. Mehrarbeit ist zulässig, muss aber innerhalb eines Monats ausgeglichen werden. Wichtig: Die Arbeitszeit beginnt laut Tarifvertrag an der Sammelstelle – nicht erst am Einsatzort. Auch die Wegezeit zwischen Objekten zählt zur Arbeitszeit.

⚠ Ohne korrekte Zeiterfassung

  • Wegezeiten werden nicht berücksichtigt
  • Sollzeit weicht von Istzeit ab
  • Überstunden bleiben unerkannt
  • Zuschlagsberechnung fehlerhaft

✓ Mit digitaler Zeiterfassung

  • GPS-basierte Objektzuordnung
  • Automatische Sollzeit-Istzeit-Abgleiche
  • Überstunden sofort sichtbar
  • Zuschläge automatisch berechnet

Urlaubsanspruch

Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein einheitlicher Anspruch von 30 Arbeitstagen pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche) – unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Bei weniger Wochenarbeitstagen wird anteilig umgerechnet. Schwerbehinderte erhalten zusätzlich 5 Tage gemäß SGB IX.

Hinzu kommt ein zusätzliches Urlaubsgeld (ZUG) für IG-BAU-Mitglieder nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit: 1,85 Tarifstundenlöhne je Urlaubstag. Das ZUG wird nicht jährlich, sondern zusammen mit dem Urlaubslohn ausgezahlt.

Kündigungsfristen

Die Grundkündigungsfrist beträgt zwei Wochen – beidseitig. Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit (z. B. 1 Monat nach 5 Jahren, 7 Monate nach 20 Jahren). In den ersten zwei Wochen eines Arbeitsverhältnisses kann sogar mit einem Werktag Frist gekündigt werden.

ⓘ Sonderurlaub nicht vergessen

Der RTV regelt auch bezahlten Sonderurlaub: 3 Tage bei Tod des Ehegatten, 1 Tag bei 25-jähriger Betriebszugehörigkeit oder Silberhochzeit. Für unaufschiebbare Arztbesuche während der Arbeitszeit besteht ebenfalls ein Freistellungsanspruch.

06 – AllgemeinverbindlichkeitWarum der Tarifvertrag für alle gilt

Der Tarifvertrag in der Gebäudereinigung hat eine Besonderheit, die viele kleinere Betriebe überrascht: Die Allgemeinverbindlichkeit. Das bedeutet in der Praxis:

Tarifgebunden

Innungsmitglieder

  • Alle Tarifbestimmungen gelten
  • RTV + LTV + TV Mindestlohn
  • Vollständige Lohntabelle bindend
  • Zusatzurlaubsgeld für IG-BAU-Mitglieder
Nicht tarifgebunden

Alle anderen Betriebe

  • Mindestlöhne LG 1 + LG 6 gelten trotzdem
  • Per AEntG-Rechtsverordnung bindend
  • RTV-Bestimmungen als Minimum
  • Zoll prüft die Einhaltung

Der Mindestlohntarifvertrag wurde am 28. Januar 2025 per Rechtsverordnung nach § 7 AEntG für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 auch für ausländische Betriebe, die in Deutschland Reinigungsleistungen erbringen.

Quelle: gesetze-im-internet.de – Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

07 – VerstößeWas passiert bei Tarifverstößen?

Verstöße gegen den allgemeinverbindlichen Mindestlohn sind kein Kavaliersdelikt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüft regelmäßig – besonders in der Gebäudereinigung, da die Branche als Hochrisiko-Branche nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eingestuft ist.

⚠ Mögliche Konsequenzen bei Tarifverstößen

Bußgelder bis zu 500.000 € für Verstöße gegen den Mindestlohn nach AEntG. Dazu kommen Nachzahlungen der Differenz inklusive Sozialversicherungsbeiträge, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Ermittlungen wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB).

Typische Fehlerquellen, die bei Prüfungen auffallen: falsch eingruppierte Mitarbeitende (z. B. Glasreiniger in LG 1 statt LG 6), fehlende Zuschlagszahlungen für Nacht- und Feiertagsarbeit, nicht dokumentierte Arbeitszeiten und falsch berechnete Minijob-Stunden.

„Mit Mendato wissen wir von Anfang an sauber digital. Die 7.000 € Strafe hätten wir uns damals sparen können.“

– Cristian Springean, SIMAVA Clean GmbH

Tarifkonforme Lohnabrechnung in 4 Schritten 1 Zeiterfassung Ist-Zeiten per App oder NFC erfassen GPS + Objektzuordnung 2 Zuschläge Nacht, Sonntag, Feiertag automatisch Kein manueller Aufwand 3 Lohndaten Soll/Ist-Vergleich, Lohngruppen prüfen Übersicht pro MA 4 DATEV-Export An Steuerberater übergeben 1 Klick → LODAS Mendato automatisiert Schritt 1–4 – tarifkonform und revisionssicher

08 – FazitHandlungsempfehlungen für deinen Betrieb

Der Tarifvertrag in der Gebäudereinigung ist kein Papier, das im Aktenschrank verstauben sollte. Er hat direkte Auswirkungen auf deine Lohnabrechnung, deine Kalkulation und dein Risiko bei Zollprüfungen. Hier die wichtigsten To-dos:

✓ Deine Checkliste für 2026

1. Lohntabelle aktualisieren: Alle Stundenlöhne auf den Stand ab 01.01.2026 bringen. Besonders LG 1 (15,00 €) und LG 6 (18,40 €) prüfen.

2. Minijobs nachrechnen: Die neue Geringfügigkeitsgrenze von 603 € beachten. Maximale Wochenstunden anpassen.

3. Zuschlagsberechnung prüfen: Werden Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge korrekt berechnet und an den Steuerberater übergeben?

4. Lohngruppen kontrollieren: Sind alle Mitarbeitenden richtig eingruppiert? Glasreiniger müssen in LG 6, nicht in LG 1.

5. Zeiterfassung digitalisieren: Mendato erfasst Arbeitszeiten per App, berechnet Zuschläge automatisch und erstellt den DATEV-Export mit einem Klick.

Ein digitales System wie Mendato hilft dir, tarifkonform zu bleiben – ohne manuellen Aufwand. Die Zeiterfassung übernimmt die Grundlage, die vorbereitende Lohnbuchhaltung von Mendato rechnet Zuschläge automatisch und der DATEV-Export liefert alles fix und fertig an den Steuerberater.

Mendato 7 Tage kostenlos testen

Alle Funktionen. Keine Kreditkarte. Keine Verpflichtung.

Jetzt kostenlos starten →

Ähnliche Artikel

09 – FAQHäufig gestellte Fragen

Gilt der Tarifvertrag auch für nicht tarifgebundene Betriebe?
Ja. Die Lohngruppen 1 und 6 sind per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) allgemeinverbindlich. Das bedeutet: Jeder Gebäudereinigungsbetrieb in Deutschland muss mindestens diese Mindestlöhne zahlen – egal ob Innungsmitglied oder nicht. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) überwacht die Einhaltung.
Wie hoch sind die Mindestlöhne in der Gebäudereinigung 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Lohngruppe 1 (Innenreinigung) ein Mindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde. In Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) beträgt der Mindestlohn 18,40 Euro pro Stunde. Beide Werte liegen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Welche Zuschläge regelt der Tarifvertrag für Nacht- und Sonntagsarbeit?
Nachtarbeit (22:00–05:00 Uhr) wird mit 25–30 % Zuschlag vergütet. Sonntagsarbeit erhält 80–100 % Zuschlag. An besonderen Feiertagen wie Weihnachten, Neujahr oder 1. Mai sind es sogar 200 %. Bei auftragsbedingt regelmäßiger Sonn- und Feiertagsarbeit gilt ein reduzierter Zuschlag von 75 %.
Wie viel Urlaub steht Reinigungskräften zu?
Seit dem 1. Januar 2021 beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche – unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Bei weniger Wochenarbeitstagen wird anteilig umgerechnet. Schwerbehinderte erhalten zusätzlich 5 Tage. IG-BAU-Mitglieder haben nach 6 Monaten außerdem Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld.
Was ist der Unterschied zwischen Rahmentarifvertrag und Lohntarifvertrag?
Der Rahmentarifvertrag (RTV) regelt die grundlegenden Arbeitsbedingungen: Arbeitszeiten, Urlaub, Zuschläge, Kündigungsfristen und Lohngruppen-Definitionen. Der Lohntarifvertrag (LTV) legt die konkreten Stundenlöhne je Lohngruppe fest und wird alle zwei Jahre neu verhandelt. Beide ergänzen sich.
Wie hilft Mendato bei der tarifkonformen Lohnabrechnung?
Mendato berechnet Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge automatisch auf Basis der erfassten Arbeitszeiten. Die Lohndaten lassen sich per DATEV-Export direkt an den Steuerberater übergeben. So stellst du sicher, dass jeder Mitarbeitende den korrekten Tariflohn inklusive aller Zuschläge erhält.