Lexikon – Tarif & Recht

Minijob – Definition, Verdienstgrenze & Pflichten 2026

Geringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von aktuell 603 € pro Monat – in der Gebäudereinigung eine der häufigsten Beschäftigungsformen. Erfahre, welche Regeln gelten, welche Abgaben anfallen und worauf du als Arbeitgeber achten musst.

03. März 2026 10 Min. Lesezeit Tarif & Recht

Zusammenfassung – Minijob auf den Punkt

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von 603 € pro Monat (Stand 2026). Die Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn (13,90 €/Std.) gekoppelt.

In der Gebäudereinigung sind Minijobs besonders verbreitet. Arbeitgeber zahlen pauschale Abgaben von rund 31 % an die Minijob-Zentrale. Für Minijobber in der Gebäudereinigung gilt eine doppelte Dokumentationspflicht (Branche + geringfügige Beschäftigung).

Typische Fehler: Überschreitung der Verdienstgrenze, fehlende Zeiterfassung und mangelhafte Sofortmeldung. Bußgelder von bis zu 500.000 € sind möglich.

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01 – DefinitionWas ist ein Minijob?

Ein Minijob – auch geringfügige Beschäftigung genannt – ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem der monatliche Verdienst eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreiten darf. Seit dem 1. Januar 2026 liegt diese Geringfügigkeitsgrenze bei 603 € pro Monat bzw. 7.236 € pro Jahr.

Minijobber sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt stattdessen pauschale Beiträge an die Minijob-Zentrale. Arbeitsrechtlich handelt es sich um eine Teilzeitbeschäftigung – mit denselben Rechten wie bei Vollzeitkräften: Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub.

Neben dem Minijob mit Verdienstgrenze gibt es die kurzfristige Beschäftigung: Hier gilt keine Verdienst-, sondern eine Zeitgrenze von maximal 70 Arbeitstagen oder drei Monaten pro Kalenderjahr. In der Gebäudereinigung spielt diese Variante eine untergeordnete Rolle – der klassische Minijob mit Verdienstgrenze dominiert.

Gut zu wissen

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Verdienstgrenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Formel: Mindestlohn × 10 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze.

02 – VerdienstgrenzeVerdienstgrenze 2026 & Berechnung

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. Daraus ergibt sich die aktuelle Minijob-Verdienstgrenze:

Berechnung der Verdienstgrenze 2026

13,90 € × 10 Std. × 52 Wochen ÷ 12 Monate = 602,83 € → aufgerundet: 603 €/Monat

Jahresgrenze: 603 € × 12 = 7.236 €/Jahr

Zeitraum Mindestlohn/Std. Minijob-Grenze/Monat Jahresgrenze
Bis 09/2022 10,45 € 450 € 5.400 €
10/2022 – 12/2024 12,00 – 12,41 € 520 € 6.240 €
01/2025 – 12/2025 12,82 € 556 € 6.672 €
Ab 01/2026 13,90 € 603 € 7.236 €
Ab 01/2027 (geplant) 14,60 € 633 € 7.596 €

Quelle: minijob-zentrale.de – Minijob mit Verdienstgrenze

Gelegentliches Überschreiten erlaubt

Nicht jede Überschreitung der 603-Euro-Grenze führt automatisch zur Sozialversicherungspflicht. Wenn ein Minijobber unvorhersehbar mehr verdient – etwa durch eine Krankheitsvertretung – und die doppelte Monatsgrenze (1.206 €) nicht überschritten wird, bleibt die Beschäftigung geringfügig. Entscheidend ist, dass die Jahresgrenze von 7.236 € eingehalten wird und die Überschreitung nicht planbar war.

03 – BrancheMinijob in der Gebäudereinigung

In der Gebäudereinigung ist der Minijob eine der wichtigsten Beschäftigungsformen. Viele Objekte werden in den Rand- und Abendstunden gereinigt – ideal für Minijobber, die neben einer Hauptbeschäftigung, während des Studiums oder in der Elternzeit dazuverdienen möchten.

Branchenmindestlohn beachten

In der Gebäudereinigung gilt neben dem gesetzlichen Mindestlohn ein branchenspezifischer Mindestlohn, der im Rahmentarifvertrag festgelegt und allgemeinverbindlich erklärt ist. Die Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn. Das bedeutet: Bei höherem Stundenlohn sinkt die maximal zulässige Stundenzahl im Minijob.

Praxisbeispiel: Stunden im Minijob berechnen

Eine Reinigungskraft verdient den Branchenmindestlohn von 14,25 €/Std. (LG 1, ab 2025). Die maximale Stundenzahl im Minijob beträgt: 603 € ÷ 14,25 € = 42,3 Stunden pro Monat. Das entspricht rund 9,8 Stunden pro Woche. Verdient die Kraft mehr (z. B. LG 6 für Glasreinigung), sinkt das Stundenkontingent weiter.

Sofortmeldepflicht

Die Gebäudereinigung gehört zu den Branchen, in denen eine Sofortmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung erforderlich ist – spätestens am ersten Arbeitstag, noch vor Arbeitsantritt. Das gilt auch für Minijobber. Verstöße werden bei Zollkontrollen regelmäßig geprüft.

04 – AbgabenAbgaben & Kosten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber trägst du im gewerblichen Minijob den Großteil der Abgaben. Der Minijobber selbst zahlt lediglich einen Eigenanteil von 3,6 % zur Rentenversicherung – sofern er sich nicht davon befreien lässt.

Abgabenart Satz Bei 603 € Verdienst
Krankenversicherung (pauschal) 13,00 % 78,39 €
Rentenversicherung (pauschal) 15,00 % 90,45 €
Pauschsteuer 2,00 % 12,06 €
Umlage U1 (Krankheit) 0,80 % 4,82 €
Umlage U2 (Mutterschaft) 0,22 % 1,33 €
Insolvenzgeldumlage 0,15 % 0,90 €
Summe Minijob-Zentrale ca. 31 % ca. 187 €

Dazu kommen die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die direkt an die Berufsgenossenschaft gezahlt werden. Die tatsächlichen Gesamtkosten für einen Minijobber mit 603 € Verdienst liegen damit bei rund 790 € pro Monat.

Quelle: minijob-zentrale.de – Abgaben & Steuern

05 – ArbeitsrechtArbeitsrechtliche Pflichten

Ein weit verbreiteter Irrtum: „Minijobber haben weniger Rechte.“ Das Gegenteil ist der Fall. Minijobber sind arbeitsrechtlich Teilzeitbeschäftigte – mit denselben Ansprüchen wie Vollzeitkräfte. Dazu gehören:

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – für bis zu sechs Wochen ab dem ersten Krankheitstag. Bezahlter Urlaub – mindestens anteilig nach Bundesurlaubsgesetz, abhängig von der Anzahl der Wochenarbeitstage. Kündigungsschutz – mit den gesetzlichen Fristen. Feiertagsvergütung – wenn der Minijobber an einem Feiertag normalerweise gearbeitet hätte. Gleichbehandlung – kein Minijobber darf wegen seiner Beschäftigungsart benachteiligt werden.

Zusätzlich greift das Arbeitszeitgesetz auch für Minijobber in vollem Umfang: maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag (Ausnahme: bis 10 Stunden bei Ausgleich), Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Schichten und gesetzliche Pausenregelungen.

Achtung: Nachweisgesetz

Seit August 2022 müssen Arbeitgeber auch Minijobbern am ersten Arbeitstag die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen. Dazu gehören Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit und Kündigungsfristen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 2.000 € geahndet werden.

06 – ZeiterfassungZeiterfassung & Dokumentation

Für Minijobber in der Gebäudereinigung gilt eine doppelte Dokumentationspflicht: Zum einen, weil geringfügig Beschäftigte generell der Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz unterliegen. Zum anderen, weil die Gebäudereinigung zu den im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen gehört.

Konkret bedeutet das: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens sieben Kalendertage nach dem Arbeitstag aufgezeichnet werden. Die Unterlagen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Warum gerade bei Minijobbern kritisch?

Der Zoll prüft bei Kontrollen besonders, ob der Mindestlohn tatsächlich eingehalten wird. Ohne lückenlose Zeitdokumentation kann nicht nachgewiesen werden, dass ein Minijobber mit 603 € Verdienst nicht mehr als die zulässigen Stunden gearbeitet hat. Fehlende Stundenzettel werden als Indiz für Mindestlohnverstöße gewertet.

Ohne Zeiterfassung

  • Kein Nachweis über Mindestlohneinhaltung
  • Bußgeld bis 30.000 € (Dokumentationspflicht)
  • Bußgeld bis 500.000 € (Mindestlohnverstoß)
  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Mit digitaler Zeiterfassung

  • Stundenkontigent pro Minijobber im Blick
  • Automatische Warnung bei Überschreitung
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07 – RisikenTypische Fehler & Risiken

Minijobs wirken auf den ersten Blick unkompliziert – doch die Fehlerquellen sind zahlreich. Hier die häufigsten Stolperfallen für Gebäudereinigungsbetriebe.

Verdienstgrenze nicht überwacht

Ein Minijobber übernimmt eine zusätzliche Vertretung, arbeitet ein paar Stunden mehr – und plötzlich liegt der Monatsverdienst über 603 €. Wenn das regelmäßig passiert, wird das Arbeitsverhältnis rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Die Folge: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Mehrere Minijobs nicht zusammengerechnet

Hat ein Minijobber noch einen zweiten Minijob bei einem anderen Arbeitgeber, werden die Verdienste zusammengerechnet. Überschreitet die Summe 603 €, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt abgabenfrei – aber nur der erste.

Sofortmeldung vergessen

In der Gebäudereinigung muss jeder Minijobber vor dem ersten Arbeitstag bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden. Wer das vergisst, riskiert Bußgelder und den Verdacht auf Schwarzarbeit.

Fehlende Arbeitszeitdokumentation

Ohne lückenlose Zeitdokumentation kann bei einer Zollkontrolle nicht nachgewiesen werden, dass der Branchenmindestlohn eingehalten wurde. Gerade bei Minijobbern ist das ein kritischer Punkt, da die Stundenanzahl die einzige Variable ist, die den Mindestlohn sichert.

„Wir hatten früher keinen Überblick, wie viele Stunden unsere Minijobber tatsächlich arbeiten. Mit Mendato sehe ich sofort, wenn jemand sein Kontingent überschreitet – bevor es teuer wird.“

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08 – FazitFazit & Handlungsempfehlungen

Der Minijob ist und bleibt eine tragende Säule in der Gebäudereinigung. Doch mit steigendem Mindestlohn, dynamischer Verdienstgrenze und verschärfter Kontrolle durch den Zoll steigen auch die Anforderungen an Arbeitgeber. Wer Minijobber beschäftigt, braucht saubere Prozesse – von der Zeiterfassung über die Abrechnung bis zur Dokumentation.

Drei Sofort-Maßnahmen für dich:

Erstens: Prüfe, ob deine aktuellen Minijobber mit dem neuen Mindestlohn von 13,90 € noch innerhalb der 603-Euro-Grenze bleiben. Passe die Stundenzahlen an, bevor es zu einer ungewollten Überschreitung kommt.

Zweitens: Stelle sicher, dass für jeden Minijobber eine lückenlose Zeitdokumentation existiert – mit Beginn, Ende und Dauer pro Tag, spätestens sieben Tage nach Arbeitsleistung.

Drittens: Automatisiere die Überwachung mit einer Branchensoftware. Mendato zeigt dir live, welcher Minijobber wie viele Stunden gearbeitet hat und warnt dich vor Grenzüberschreitungen – bevor der Schaden entsteht.

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09 – FAQHäufig gestellte Fragen

Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der monatliche Verdienst eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf. Seit dem 1. Januar 2026 liegt diese Grenze bei 603 Euro pro Monat bzw. 7.236 Euro pro Jahr. Die Verdienstgrenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Verdienstgrenze beträgt seit dem 1. Januar 2026 monatlich 603 Euro und jährlich 7.236 Euro. Sie ergibt sich aus der Formel: Mindestlohn (13,90 Euro) × 10 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate. Ab 2027 steigt die Grenze voraussichtlich auf 633 Euro.
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber für einen Minijobber?
Im gewerblichen Bereich zahlt der Arbeitgeber insgesamt rund 31 Prozent des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Darin enthalten sind pauschale Beiträge zur Krankenversicherung (13 %), Rentenversicherung (15 %), Pauschsteuer (2 %), Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage. Zusätzlich fallen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an.
Müssen Arbeitszeiten bei Minijobbern dokumentiert werden?
Ja. Die Gebäudereinigung gehört zu den Branchen mit besonderer Dokumentationspflicht nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Zusätzlich gilt die Dokumentationspflicht für alle geringfügig Beschäftigten unabhängig von der Branche. Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit müssen spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag aufgezeichnet werden.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber in der Gebäudereinigung arbeiten?
Es gibt keine feste Stundengrenze. Entscheidend ist, dass der Verdienst 603 Euro pro Monat nicht regelmäßig überschreitet. Beim Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung (Lohngruppe 1) ergeben sich daraus je nach Stundenlohn ca. 38–43 Stunden pro Monat.
Was passiert, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?
Wird die Verdienstgrenze regelmäßig überschritten, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor. Das Arbeitsverhältnis wird sozialversicherungspflichtig und der Arbeitgeber muss eine Ummeldung vornehmen. Gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten (z. B. durch Krankheitsvertretung) ist unter bestimmten Bedingungen zulässig.