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Gutschriftverfahren in der Gebäudereinigung – Definition, Ablauf & Praxistipps

Was ist das Gutschriftverfahren, wie erstellst du Gutschriften für Subunternehmer – und warum ist diese Abrechnungsmethode in der Gebäudereinigung so verbreitet?

03. März 2026 9 Min. Lesezeit Lohn & Abrechnung

Zusammenfassung – Gutschriftverfahren auf den Punkt

Beim Gutschriftverfahren erstellt nicht der Subunternehmer die Rechnung, sondern du als Auftraggeber. Du rechnest ab, was dein Sub geleistet hat – und überweist den Betrag direkt.

Das spart Zeit, reduziert Fehler und gibt dir die volle Kontrolle über Beträge, Leistungsnachweise und Fristen. Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien.

Rechtliche Basis: § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG – der Leistungsempfänger darf die Abrechnung übernehmen.

Mit Mendato erstellst du Gutschriften für Subunternehmer automatisch auf Basis erfasster Einsätze – inklusive aller Pflichtangaben und DATEV-Export.

01 – DefinitionWas ist das Gutschriftverfahren?

Im Normalfall läuft eine Abrechnung so: Der Dienstleister erbringt eine Leistung und schickt anschließend eine Rechnung an den Auftraggeber. Beim Gutschriftverfahren ist es genau umgekehrt: Der Auftraggeber erstellt die Abrechnung für den Dienstleister – und nennt dieses Dokument Gutschrift.

Wichtig: Der Begriff „Gutschrift“ wird im Alltag häufig falsch verwendet – viele meinen damit eine Stornorechnung (also die Korrektur einer fehlerhaften Rechnung). Im umsatzsteuerlichen Sinn ist eine Gutschrift jedoch ein eigenständiges Abrechnungsdokument, das der Leistungsempfänger ausstellt.

Beispiel aus der Gebäudereinigung

Dein Betrieb beauftragt den Subunternehmer „Clean Team GmbH“ mit der Glasreinigung in fünf Objekten. Statt auf eine Rechnung von Clean Team zu warten, erstellst du am Monatsende eine Gutschrift: 42 Stunden × 22,50 € = 945,00 € netto. Du schickst die Gutschrift an Clean Team und überweist den Betrag.

Das Gutschriftverfahren ist in vielen Branchen verbreitet – besonders dort, wo ein Auftraggeber mit mehreren Subunternehmern zusammenarbeitet und die Abrechnung zentral steuern möchte. In der Gebäudereinigung ist es fast schon Standard.

02 – RelevanzWarum ist es in der Gebäudereinigung so verbreitet?

In der Gebäudereinigung arbeiten viele Betriebe mit mehreren Subunternehmern gleichzeitig – für Glasreinigung, Sonderreinigung, Winterdienst oder zur Abdeckung regionaler Objekte. Jeder dieser Subs müsste eigentlich eine Rechnung schreiben. In der Praxis führt das zu Problemen:

Das Rechnungschaos bei klassischer Abrechnung

Subunternehmer schicken Rechnungen oft unvollständig, verspätet oder mit falschen Beträgen. Du als Auftraggeber musst jede Rechnung prüfen, Stunden abgleichen, Rückfragen stellen – und am Ende trotzdem korrigieren. Das kostet Zeit und Nerven.

Warum das Gutschriftverfahren besser funktioniert

Beim Gutschriftverfahren hast du die volle Kontrolle über den Abrechnungsprozess. Du weißt, welche Einsätze geleistet wurden (weil du sie geplant hast), du kennst die vereinbarten Sätze – und du erstellst das Dokument selbst. Keine Rückfragen, keine fehlenden Pflichtangaben, keine verspäteten Rechnungen.

Die Vorteile im Überblick:

Vorteil Wirkung
Zentrale Kontrolle Du bestimmst Beträge, Fristen und Format – keine Überraschungen
Weniger Fehler Keine falschen Steuernummern, fehlenden Angaben oder Zahlendreher
Schnellere Abrechnung Kein Warten auf eingehende Rechnungen – du erstellst sofort
Bessere Nachkalkulation Kosten pro Objekt und Sub sind sofort transparent
Einfacher DATEV-Export Alle Belege liegen in deinem System – kein Einsammeln nötig

Gut zu wissen

Das Gutschriftverfahren ändert nichts an der Leistungsbeziehung. Der Subunternehmer bleibt der Leistungserbringer und schuldet die Umsatzsteuer. Du als Auftraggeber übernimmst lediglich die Erstellung des Abrechnungsdokuments.

03 – AbgrenzungGutschriftverfahren vs. klassische Rechnung vs. Stornorechnung

Drei Begriffe, die im Alltag ständig verwechselt werden – mit teils erheblichen umsatzsteuerlichen Konsequenzen.

Dokument Wer erstellt? Zweck Rechtsgrundlage
Klassische Rechnung Leistungserbringer (Sub) Abrechnung einer erbrachten Leistung § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG
Gutschrift (Abrechnungsgutschrift) Leistungsempfänger (du) Abrechnung im Gutschriftverfahren § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG
Stornorechnung / Rechnungskorrektur Ursprünglicher Rechnungsersteller Korrektur einer fehlerhaften Rechnung § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG / § 31 UStDV

Achtung: Begriffsverwechslung mit steuerlichen Folgen

Viele Betriebe bezeichnen Stornorechnungen fälschlicherweise als „Gutschrift“. Seit 2013 verlangt das Finanzamt jedoch, dass nur echte Abrechnungsgutschriften im Sinne des § 14 UStG als „Gutschrift“ bezeichnet werden. Wer eine Stornorechnung als Gutschrift betitelt, riskiert umsatzsteuerliche Probleme – im schlimmsten Fall einen doppelten Steuerausweis.

KLASSISCHE RECHNUNG Subunternehmer erbringt Leistung Sub schreibt Rechnung Auftraggeber prüft & zahlt GUTSCHRIFTVERFAHREN Subunternehmer erbringt Leistung Du erstellst Gutschrift Sub prüft & akzeptiert Zahlung & Buchung ✓ Volle Kontrolle beim Auftraggeber – keine Wartezeit auf eingehende Rechnungen

04 – RechtRechtliche Grundlagen & Pflichtangaben

Das Gutschriftverfahren ist im deutschen Umsatzsteuerrecht klar geregelt. Die zentrale Vorschrift ist § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG: Danach kann die Rechnung auch vom Leistungsempfänger ausgestellt werden – vorausgesetzt, dies wurde vorher vereinbart.

Voraussetzungen

Damit eine Gutschrift umsatzsteuerlich als Rechnung anerkannt wird, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

1. Schriftliche Vereinbarung: Auftraggeber und Subunternehmer müssen das Gutschriftverfahren vertraglich vereinbaren. In der Praxis reicht eine Klausel im Subunternehmervertrag – etwa: „Die Abrechnung der Leistungen erfolgt im Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Der Auftraggeber erstellt die Gutschrift.“

2. Kein Widerspruch des Subunternehmers: Solange der Subunternehmer nicht widerspricht, gilt die Gutschrift als Rechnung. Widerspricht er, verliert das Dokument seine umsatzsteuerliche Wirkung – und du kannst keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

3. Subunternehmer ist Unternehmer: Das Gutschriftverfahren funktioniert nur zwischen Unternehmern im Sinne des § 2 UStG. Bei Privatpersonen ist es nicht möglich.

Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG

Eine Gutschrift muss dieselben Pflichtangaben enthalten wie eine reguläre Rechnung – plus die ausdrückliche Bezeichnung als „Gutschrift“:

Pflichtangabe Inhalt / Beispiel
Bezeichnung „Gutschrift“ Muss im Dokument klar erkennbar sein
Name & Anschrift des Gutschrifterstellers Dein Firmenname & Adresse (Auftraggeber)
Name & Anschrift des Leistungserbringers Firmenname & Adresse des Subunternehmers
Steuernummer oder USt-IdNr. Des Subunternehmers (Leistungserbringer)
Gutschriftdatum Ausstellungsdatum des Dokuments
Fortlaufende Nummer Eindeutige Gutschriftnummer (z. B. GS-2026-0042)
Leistungsbeschreibung Art, Umfang, Zeitraum der Leistung
Leistungszeitpunkt/-zeitraum z. B. „Glasreinigung, Januar 2026“
Nettobetrag Entgelt ohne Umsatzsteuer
Steuersatz & Steuerbetrag z. B. 19 % = 179,55 €
Bruttobetrag Gesamtbetrag inkl. USt

Praxistipp: Steuernummer des Subs

Auf der Gutschrift steht die Steuernummer oder USt-IdNr. des Subunternehmers – nicht deine eigene. Das ist ein häufiger Fehler. Hintergrund: Die Gutschrift ersetzt die Rechnung des Leistungserbringers – und dort muss dessen Steuernummer stehen.

05 – PraxisSo erstellst du eine Gutschrift für Subunternehmer

Der typische Ablauf vom Einsatz bis zur fertigen Gutschrift in fünf Schritten:

Leistung erfassen

Der Subunternehmer erbringt die vereinbarte Leistung. Du erfasst (oder lässt erfassen), welche Einsätze in welchen Objekten mit wie vielen Stunden stattgefunden haben. Idealerweise über eine digitale Branchensoftware mit Zeiterfassung.

Daten prüfen

Stimmen die erfassten Stunden mit der Einsatzplanung überein? Gibt es Abweichungen, Fehlzeiten oder Sonderleistungen? Kläre Unstimmigkeiten vor der Gutschrifterstellung.

Gutschrift erstellen

Erstelle das Gutschrift-Dokument mit allen Pflichtangaben (siehe Abschnitt 04). Achte besonders auf die korrekte Steuernummer des Subunternehmers und die Bezeichnung „Gutschrift“. Berechne: Stunden × Stundenverrechnungssatz = Nettobetrag.

Gutschrift übermitteln

Sende die Gutschrift an den Subunternehmer – per E-Mail, Post oder über ein digitales Portal. Der Sub muss die Gutschrift prüfen können. Ohne Widerspruch innerhalb einer vereinbarten Frist gilt sie als akzeptiert.

Zahlung & Buchung

Überweise den Gutschriftbetrag und buche den Beleg. Die Gutschrift ist gleichzeitig dein Beleg für den Vorsteuerabzug und geht über die DATEV-Schnittstelle an den Steuerberater. Pflege die Offene-Posten-Liste entsprechend.

Praxistipp: Widerspruchsfrist definieren

Lege im Subunternehmervertrag eine klare Widerspruchsfrist fest – z. B. 14 Tage ab Zugang der Gutschrift. So hast du Planungssicherheit und vermeidest nachträgliche Diskussionen.

06 – Digitale LösungGutschriftverfahren digital abwickeln

Wer Gutschriften manuell erstellt – in Word, Excel oder einer allgemeinen Buchhaltungssoftware –, kämpft mit Medienbrüchen, fehlenden Daten und manueller Pflege. Sobald du mehr als zwei oder drei Subunternehmer hast, wird das schnell unübersichtlich.

Mit einer Branchensoftware wie Mendato lässt sich das Gutschriftverfahren direkt in den Abrechnungsprozess integrieren – vom Einsatz bis zum DATEV-Export.

Ohne System

Manuell & Excel

  • Stunden manuell aus Stundenzetteln übertragen
  • Gutschrift in Word oder Excel erstellen
  • Pflichtangaben einzeln prüfen
  • Steuernummer des Subs manuell einpflegen
  • Kein automatischer Abgleich mit Einsatzplanung
  • DATEV-Export per Hand oder CSV-Bastelei
Mit Mendato

Digital & automatisiert

  • Einsätze und Stunden automatisch erfasst
  • Gutschrift per Klick aus erfassten Daten generiert
  • Pflichtangaben automatisch geprüft
  • Stammdaten des Subs (inkl. StNr.) hinterlegt
  • Plan-Ist-Vergleich vor Gutschrifterstellung
  • DATEV-Export mit einem Klick

Ein besonderer Vorteil in Mendato: Du kannst pro Subunternehmer festlegen, ob du im Gutschriftverfahren oder auf Basis eingehender Rechnungen abrechnen möchtest. Die E-Rechnung wird dabei automatisch im richtigen Format erzeugt.

„Wir arbeiten mit acht Subunternehmern. Früher haben wir ständig Rechnungen angemahnt oder korrigiert. Seitdem wir die Gutschriften über Mendato erstellen, ist der gesamte Abrechnungsprozess in zwei Stunden erledigt – statt in zwei Tagen.“

– Saeid Hakimi, DE-REINIGUNG (70 Mitarbeiter)

07 – Typische FehlerWas beim Gutschriftverfahren schiefgehen kann

Das Gutschriftverfahren ist unkompliziert – wenn man die Spielregeln kennt. Hier die fünf häufigsten Fehler:

1. Keine schriftliche Vereinbarung

Ohne vertragliche Grundlage ist die Gutschrift umsatzsteuerlich wertlos. Das Finanzamt erkennt den Vorsteuerabzug nicht an. Die Vereinbarung muss vor der ersten Gutschrift vorliegen – nicht nachträglich.

2. Falsche Steuernummer auf der Gutschrift

Auf der Gutschrift muss die Steuernummer oder USt-IdNr. des Subunternehmers stehen. Viele Auftraggeber setzen versehentlich ihre eigene Nummer ein – das macht die Gutschrift formal ungültig.

3. Verwechslung mit Stornorechnung

Wer eine Rechnungskorrektur als „Gutschrift“ bezeichnet, riskiert einen doppelten Steuerausweis. Die korrekte Bezeichnung für eine Korrektur lautet „Stornorechnung“ oder „Rechnungskorrektur“ – niemals „Gutschrift“.

4. Kein Abgleich mit tatsächlichen Einsätzen

Wenn die Gutschrift auf Planzeiten basiert, die tatsächlichen Einsätze aber abweichen, stimmt die Abrechnung nicht. Prüfe immer die Istdaten – idealerweise über einen digitalen Stundenzettel oder die Zeiterfassung.

5. Widerspruch des Subs ignoriert

Widerspricht der Subunternehmer einer Gutschrift und du ignorierst das, verliert die Gutschrift ihre umsatzsteuerliche Wirkung. Du musst den Widerspruch klären – entweder durch eine korrigierte Gutschrift oder durch eine Rechnung des Subs.

Achtung bei Betriebsprüfungen

Prüfer achten gezielt auf die formale Korrektheit von Gutschriften: Liegt eine Vereinbarung vor? Ist die Steuernummer des Subs korrekt? Wurde „Gutschrift“ klar bezeichnet? Fehler führen zum Verlust des Vorsteuerabzugs – rückwirkend für alle betroffenen Belege.

08 – FazitHandlungsempfehlungen

Das Gutschriftverfahren ist für Gebäudereinigungsbetriebe mit Subunternehmern die effizienteste Abrechnungsmethode. Du behältst die Kontrolle über Beträge, Fristen und Pflichtangaben – und sparst dir das Warten auf fehlerhafte Rechnungen.

Hier die wichtigsten Empfehlungen:

Gutschriftverfahren vertraglich verankern – mit einer klaren Klausel im Subunternehmervertrag, die auf § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG verweist.

Stammdaten der Subs sauber pflegen – Steuernummer, USt-IdNr., Bankverbindung und Kontaktdaten aktuell halten. Ohne korrekte Stammdaten keine korrekte Gutschrift.

Widerspruchsfrist definieren – z. B. 14 Tage ab Zugang. Damit vermeidest du endlose Diskussionen und hast Planungssicherheit für dein Controlling.

Gutschrift immer auf Ist-Daten basieren – nicht auf der Sollzeit oder Schätzwerten. Nur wenn Einsatz und Abrechnung übereinstimmen, ist die Gutschrift belastbar.

Digital arbeiten – eine Branchensoftware wie Mendato generiert Gutschriften automatisch aus erfassten Einsätzen, prüft Pflichtangaben und exportiert Belege per DATEV.

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09 – FAQHäufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Gutschrift und Gutschriftverfahren?
Eine Gutschrift im umgangssprachlichen Sinn meint oft eine Stornorechnung – also die Korrektur einer fehlerhaften Rechnung. Das Gutschriftverfahren hingegen ist eine eigenständige Abrechnungsmethode: Der Leistungsempfänger (Auftraggeber) erstellt die Abrechnung für den Leistungserbringer (Subunternehmer). Der Subunternehmer schreibt keine eigene Rechnung.
Brauche ich eine schriftliche Vereinbarung für das Gutschriftverfahren?
Ja. Das Umsatzsteuergesetz verlangt, dass beide Parteien das Gutschriftverfahren vorher vereinbaren. Eine Klausel im Subunternehmervertrag reicht aus. Ohne diese Vereinbarung ist die Gutschrift umsatzsteuerlich nicht als Rechnung anerkannt.
Welche Pflichtangaben muss eine Gutschrift enthalten?
Eine Gutschrift muss alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten: Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr. des Subunternehmers, Gutschriftdatum, fortlaufende Nummer, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz, Umsatzsteuerbetrag und Bruttobetrag. Zusätzlich muss das Dokument ausdrücklich als Gutschrift bezeichnet werden.
Was passiert, wenn der Subunternehmer der Gutschrift widerspricht?
Widerspricht der Subunternehmer der Gutschrift, verliert das Dokument seine Wirkung als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Das bedeutet: Der Auftraggeber kann keinen Vorsteuerabzug mehr aus dieser Gutschrift geltend machen, bis eine korrekte Rechnung vorliegt.
Kann ich Gutschriften für Subunternehmer in Mendato erstellen?
Ja. In Mendato kannst du pro Subunternehmer das Gutschriftverfahren aktivieren. Die Software erstellt Gutschriften automatisch auf Basis der erfassten Einsätze und Stunden, prüft Pflichtangaben und exportiert die Belege per DATEV-Schnittstelle an den Steuerberater.
Gilt das Gutschriftverfahren auch bei der E-Rechnung?
Ja. Auch elektronische Rechnungen können im Gutschriftverfahren ausgestellt werden. Die Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 ändert nichts am Grundprinzip: Der Auftraggeber erstellt die Abrechnung. Die Gutschrift muss dann im strukturierten Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) vorliegen.