Buchhaltung

E-Rechnung in der Gebäudereinigung – Pflicht, Fristen & Formate

Seit 2025 müssen Gebäudereiniger E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 bzw. 2028 wird auch der Versand Pflicht. Hier erfährst du alles, was du über XRechnung, ZUGFeRD und die Umstellung wissen musst.

21. Februar 2026 12 Min. Lesezeit Buchhaltung & Rechnungswesen

Zusammenfassung – E-Rechnung für Gebäudereiniger

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen alle Betriebe noch Papier- oder PDF-Rechnungen versenden. Ab 2027 müssen Betriebe mit über 800.000 € Jahresumsatz E-Rechnungen versenden, ab 2028 gilt die Pflicht für alle (Quelle: bundesfinanzministerium.de).

Die gängigen Formate sind XRechnung (reine XML-Datei, Pflicht für Behörden) und ZUGFeRD (Hybrid aus PDF + XML, ideal für B2B). Eine PDF per E-Mail gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung.

Gebäudereiniger, die öffentliche Auftraggeber bedienen, müssen XRechnung beherrschen. Für Geschäftskunden reicht ZUGFeRD.

Branchenlösungen wie Mendato unterstützen die Erstellung und den Versand von E-Rechnungen direkt aus der Software – inklusive automatischer Dauerrechnungen und Gutschriftverfahren.

01 – GrundlagenWas ist die E-Rechnung?

Wenn du bisher deine Rechnungen als PDF per E-Mail verschickt hast, denkst du vielleicht: „Das ist doch schon elektronisch.“ Stimmt – aber seit 2025 reicht das nicht mehr. Denn eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist kein PDF, sondern ein strukturierter Datensatz im XML-Format, der maschinell verarbeitet werden kann.

Konkret bedeutet das: Die Rechnungsdaten – Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Beträge, Steuersätze – liegen in einer standardisierten Struktur vor. Buchhaltungssoftware kann diese Daten automatisch einlesen, prüfen und verbuchen. Kein Abtippen, keine Erfassungsfehler.

Die gesetzliche Grundlage ist das Wachstumschancengesetz, das am 27. März 2024 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Es ändert § 14 UStG und definiert die E-Rechnung als neuen Standard für die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B).

Quelle: bundesfinanzministerium.de – FAQ zur E-Rechnung

💡 Gut zu wissen

Eine E-Rechnung muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. In Deutschland erfüllen das zwei Formate: XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0). Eine einfache PDF-Datei – auch per E-Mail – ist seit 2025 eine „sonstige Rechnung“ und wird spätestens 2028 im B2B-Bereich nicht mehr akzeptiert.

02 – Recht & FristenGesetzliche Pflicht & Übergangsregeln

Die E-Rechnungspflicht gilt grundsätzlich seit dem 1. Januar 2025 – aber der Gesetzgeber hat Betrieben eine Schonfrist eingräumt. Hier ist der Überblick, der für dich als Gebäudereiniger relevant ist:

Empfang: Sofort Pflicht

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen – ohne Wenn und Aber. Das gilt auch für Ein-Mann-Betriebe und Kleinunternehmer. Die gute Nachricht: Ein normales E-Mail-Postfach reicht dafür aus.

Versand: Übergangsfristen bis 2027/2028

Für den Versand gelten gestaffelte Fristen, abhängig vom Jahresumsatz:

E-Rechnungspflicht – Zeitstrahl für Gebäudereiniger 2025 Empfang = Pflicht Versand: Papier/PDF weiterhin erlaubt 2027 Versand-Pflicht > 800.000 € Umsatz (2026) Kleinere: weiterhin Papier/PDF 2028 Pflicht für alle Jeder Betrieb muss E-Rechnungen versenden Bereits in Kraft Übergang: große Betriebe Pflicht für alle Betriebe

Quelle: ihk.de – E-Rechnung B2B seit 2025

⚠ Achtung: Vorsteuerabzug gefährdet

Ab dem Zeitpunkt, an dem die E-Rechnungspflicht für dich greift, ist der Vorsteuerabzug nur noch mit einer gültigen E-Rechnung möglich. Erhältst du dann eine Rechnung als PDF oder Papier, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern. Das BMF-Schreiben vom Oktober 2025 stellt das nochmals klar.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

Nicht jede Rechnung muss als E-Rechnung ausgestellt werden. Das sind die wichtigsten Ausnahmen:

Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise, Leistungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG und Leistungen an Privatkunden (B2C). Allerdings: Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können.

03 – FormateXRechnung vs. ZUGFeRD – Was brauchst du?

In Deutschland haben sich zwei Formate durchgesetzt, die beide die EU-Norm EN 16931 erfüllen: XRechnung und ZUGFeRD. Beide sind gültig – aber sie unterscheiden sich deutlich.

Reine XML

XRechnung

  • Reine XML-Datei, nur maschinell lesbar
  • Pflichtformat für Behörden (B2G)
  • Braucht Viewer oder Software zum Lesen
  • Syntaxen: UBL oder CII
  • Leitweg-ID bei Behörden erforderlich
Hybrid

ZUGFeRD

  • PDF + eingebettete XML-Datei
  • Für Mensch und Maschine lesbar
  • Ideal für B2B-Geschäftskunden
  • Verschiedene Profile (Basic bis Extended)
  • Ab Version 2.1 auch B2G-fähig

Welches Format als Gebäudereiniger?

Die Antwort hängt von deinen Kunden ab. Viele Gebäudereiniger bedienen sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen. In diesem Fall ist ZUGFeRD ab Version 2.1 die flexibelste Lösung: Es deckt B2B und B2G ab und bietet deinen Kunden zusätzlich eine lesbare PDF-Ansicht.

Kriterium XRechnung ZUGFeRD (ab 2.1)
Format Reine XML-Datei PDF/A-3 + XML
Für Menschen lesbar ✗ Nur mit Viewer ✓ PDF-Ansicht
B2B-Geschäftskunden ✓ Ja ✓ Ja
B2G (Behörden) ✓ Pflichtformat ✓ Ab Profil XRechnung
EN 16931 konform ✓ Ja ✓ Ja
Empfehlung für GR → Nur bei reinen B2G-Kunden ✓ Beste Wahl für Mischbetriebe

📚 Praxistipp

Wenn du für Städte, Landkreise oder Bundesbehörden reinigst: Frag nach, ob eine Leitweg-ID erforderlich ist. Im B2B-Bereich zwischen Unternehmen wird keine Leitweg-ID benötigt – ein Platzhalter (z. B. „-“) reicht laut BMF aus.

04 – BranchenspezifischBesonderheiten für Gebäudereiniger

Die E-Rechnung betrifft grundsätzlich alle Branchen. Aber Gebäudereiniger haben ein paar spezielle Themen, die du auf dem Schirm haben solltest:

Dauerrechnungen in der Unterhaltsreinigung

Viele Reinigungsbetriebe arbeiten mit Dauerrechnungen – gerade bei der Unterhaltsreinigung mit monatlich gleichbleibenden Beträgen. Die gute Nachricht: Bestehende Dauerrechnungen, die vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit – auch als Papier.

Aber: Sobald sich der Rechnungsbetrag ändert oder eine neue Dauerrechnung fällig wird, muss sie ab der jeweiligen Frist im E-Rechnungsformat vorliegen.

Gutschriftverfahren

Im Gutschriftverfahren stellt der Auftraggeber die Rechnung im Namen des Reinigungsunternehmens aus. Wichtig: Das BMF-Schreiben vom Oktober 2025 stellt klar, dass bei umsatzsteuerlichen Gutschriften der Rechnungstyp in der E-Rechnung korrekt gewählt werden muss – es muss eindeutig als Gutschrift gekennzeichnet sein.

Öffentliche Auftraggeber (B2G)

Wenn du für Behörden, Schulen, Krankenhäuser oder kommunale Einrichtungen reinigst, giltst du als B2G-Lieferant. Hier ist die E-Rechnung (konkret: XRechnung) schon seit 2020 Pflicht. Das heißt: Falls du das noch nicht umgesetzt hast, besteht akuter Handlungsbedarf.

⚠ Ohne E-Rechnung

  • Behörden können Rechnung ablehnen
  • Zahlungsverzug durch manuelle Nacharbeit
  • Vorsteuerabzug ab 2027/2028 gefährdet
  • Wettbewerbsnachteil bei Ausschreibungen

✓ Mit E-Rechnung

  • Automatische Verarbeitung beim Kunden
  • Schnellere Zahlung durch weniger Rückfragen
  • Vorsteuerabzug gesichert
  • Professionelles Auftreten bei Ausschreibungen

„Transparente Abrechnung für unsere Großkunden über das Kundenportal – das hat uns überzeugt, auf Pro zu upgraden.“

– Mayer Gebäudereinigung, Mayer Gebäudereinigung

05 – PflichtangabenWas muss auf einer E-Rechnung stehen?

Die Pflichtangaben auf Rechnungen ändern sich durch die E-Rechnung nicht – sie müssen nur in den richtigen Datenfeldern stehen. Hier die wichtigsten Angaben im Überblick:

Pflichtangabe Hinweis für E-Rechnung
Rechnungsnummer Fortlaufend, eindeutig
Rechnungsdatum Pflichtfeld in EN 16931
Leistungsdatum Muss explizit angegeben werden! „Leistungsdatum = Rechnungsdatum“ reicht nicht
Leistungsbeschreibung Konkret: z. B. „Unterhaltsreinigung Büro, 500 m², Januar 2026“
Nettobetrag & Steuersatz Getrennte Ausweisung je Steuersatz
USt-IdNr. oder Steuernummer Absender und Empfänger
Bankverbindung Empfohlen, aber kein USt-Pflichtfeld
Leitweg-ID Nur bei B2G (Behörden-Rechnungen)

⚠ Neuerung seit Oktober 2025

Das BMF stellt in seinem Anwendungsschreiben klar: „Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum“ ist bei E-Rechnungen nicht ausreichend. Das Leistungsdatum muss als eigenes Pflichtfeld gefüllt werden. Fehlt es, kann die Rechnung abgelehnt und der Vorsteuerabzug verweigert werden.

Quelle: haufe.de – E-Rechnung wird Pflicht

5 Schritte zur E-Rechnung – Checkliste für Gebäudereiniger 1 E-Mail-Postfach prüfen Kannst du XML-Anhänge empfangen? Spam-Filter auf E-Rechnungen anpassen. 2 Rechnungssoftware prüfen Kann deine Software XRechnung/ZUGFeRD erzeugen? Mendato kann das – direkt integriert. 3 Kunden informieren Kläre mit Geschäftskunden, ob sie XRechnung oder ZUGFeRD bevorzugen. 4 Steuerberater einbinden Sprich mit deinem Steuerberater über Archivierung, GoBD-Konformität und DATEV-Export. 5 Testlauf starten Erstelle eine Test-E-Rechnung und prüfe sie mit dem kostenlosen ELSTER E-Rechnungs-Viewer.

06 – PraxisUmstellung in der Praxis – Schritt für Schritt

Du musst kein IT-Experte sein, um E-Rechnungen zu erstellen. Die meisten Branchenlösungen – darunter Mendato – nehmen dir den technischen Teil ab. Trotzdem gibt es ein paar Dinge, die du organisatorisch klären solltest:

1. Empfang sicherstellen

Prüfe, ob dein E-Mail-Postfach XML-Dateien als Anhänge akzeptiert. Manche Spam-Filter blockieren XML-Dateien – das solltest du anpassen. Optional kannst du E-Rechnungen auch über das Peppol-Netzwerk empfangen, aber für die meisten Reinigungsbetriebe ist E-Mail völlig ausreichend.

2. Software prüfen oder wechseln

Wenn du bisher Rechnungen in Word oder Excel geschrieben hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Rechnungssoftware. Achte darauf, dass die Software XRechnung und/oder ZUGFeRD erzeugen kann – und idealerweise deine Branche versteht.

3. Archivierung anpassen

E-Rechnungen müssen revisionssicher archiviert werden – genau wie andere Geschäftsunterlagen. Die Dokumentationspflicht gemäß GoBD gilt auch hier. Das heißt: Nicht einfach die XML-Datei im Downloads-Ordner liegen lassen, sondern systematisch speichern.

📚 Tipp: Kostenloser E-Rechnungs-Viewer

Die Finanzverwaltung bietet über elster.de einen kostenlosen Online-Viewer an, mit dem du E-Rechnungen im XML-Format sichtbar machen kannst. Praktisch, um eingehende E-Rechnungen zu prüfen, wenn du noch keine Software hast.

4. Validierung einrichten

Das BMF betont seit Oktober 2025 die Bedeutung der technischen Validierung. Formatfehler, fehlende Pflichtfelder oder falsche Steuersätze können dazu führen, dass eine E-Rechnung als „sonstige Rechnung“ eingestuft wird – mit Folgen für den Vorsteuerabzug.

07 – LösungMendato & die E-Rechnung

Mendato ist eine spezialisierte Software für Gebäudereiniger, die den gesamten Prozess von der Auftragsvergabe über die Zeiterfassung bis zur Rechnungsstellung abdeckt. Beim Thema E-Rechnung bedeutet das konkret:

Mendato erzeugt Rechnungen automatisch auf Basis der erfassten Leistungen – inklusive aller Pflichtangaben. Das Rechnungsformat kann direkt als E-Rechnung ausgegeben werden, sodass du ohne zusätzliche Tools oder manuelle Nacharbeit gesetzeskonform abrechnest.

Gerade bei wiederkehrenden Rechnungen in der Unterhaltsreinigung spart das enorm viel Zeit: Mendato generiert Dauerrechnungen automatisch im richtigen Format – Monat für Monat.

✓ Was Mendato für die E-Rechnung bietet

Automatische Rechnungserstellung aus erfassten Zeiten und Aufträgen. ZUGFeRD-Format für B2B-Kunden. XRechnung für öffentliche Auftraggeber. Dauerrechnungen im E-Rechnungsformat. DATEV-Export für die nahtlose Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Kundenportal für transparente Abrechnung.

„50 bis 75 Rechnungen mit zwei Klicks vom Handy – Verwaltung fühlt sich nicht mehr nach Arbeit an.“

– Mclean24, Mclean24 München

08 – FazitSo gehst du die E-Rechnung jetzt an

Die E-Rechnung ist kein „Zukunftsthema“ mehr – sie ist Realität. Seit 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können, und die Frist für den Versand rückt näher. Hier ist dein Fahrplan:

Sofort: Stelle sicher, dass dein E-Mail-Postfach E-Rechnungen (XML-Dateien) empfangen kann. Prüfe, ob deine aktuelle Software E-Rechnungen erzeugen kann.

Bis Ende 2026: Entscheide dich für ein Format (ZUGFeRD für Mischbetriebe, XRechnung für reine B2G-Lieferanten). Richte die Archivierung GoBD-konform ein. Sprich mit deinem Steuerberater.

Ab 2027/2028: Versende alle B2B-Rechnungen als E-Rechnung. Stelle bestehende Dauerrechnungen um. Validiere aus- und eingehende E-Rechnungen.

Wenn du eine Branchenlösung wie Mendato nutzt, ist die technische Umsetzung bereits integriert – du musst dich nur noch um den organisatorischen Teil kümmern.

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09 – FAQHäufig gestellte Fragen

Ist die E-Rechnung für Gebäudereiniger Pflicht?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen – auch Gebäudereiniger – E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen bis Ende 2027 (unter 800.000 € Jahresumsatz) bzw. bis Ende 2026 (über 800.000 €). Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen versenden.
Welches E-Rechnungsformat eignet sich für Gebäudereiniger – XRechnung oder ZUGFeRD?
Für Gebäudereiniger, die sowohl Geschäftskunden (B2B) als auch öffentliche Auftraggeber (B2G) bedienen, empfiehlt sich ZUGFeRD ab Version 2.1. Es erfüllt die EN-16931-Norm und bietet zusätzlich eine lesbare PDF-Ansicht. Für reine Behördenaufträge wird XRechnung benötigt.
Was kostet die Umstellung auf E-Rechnung?
Die Kosten hängen von der bestehenden Software ab. Branchenlösungen wie Mendato bieten E-Rechnungsfunktionen bereits integriert an. Der Empfang ist oft kostenlos über ein E-Mail-Postfach möglich. Für den Versand benötigt man eine Software, die XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen kann. Mendato gibt es ab 99 €/Monat.
Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?
Nein. Eine per E-Mail versandte PDF-Datei gilt seit 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht – z. B. XRechnung oder ZUGFeRD.
Müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen versenden?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind durch § 34a UStDV vom Versand von E-Rechnungen befreit. Sie müssen jedoch seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Was passiert bei Dauerrechnungen in der Gebäudereinigung?
Bestehende Dauerrechnungen, die vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit – auch als Papier oder PDF. Neue Dauerrechnungen müssen ab der jeweiligen Frist als E-Rechnung im strukturierten Format ausgestellt werden. Mendato erzeugt Dauerrechnungen automatisch im E-Rechnungsformat.