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Winterdienst – Pflichten, Organisation & Kalkulation für Gebäudereiniger

Winterdienst ist für viele Gebäudereiniger ein lukratives Zusatzgeschäft – aber auch ein Haftungsrisiko. Alles zu Verkehrssicherungspflicht, Organisation und Kalkulation.

18. Februar 2026 6 Min. Lesezeit Reinigungsarten

Definition

Winterdienst umfasst das Räumen von Schnee und das Streuen bei Glätte auf Gehwegen, Zufahrten, Parkplätzen und Eingangsbereichen. Viele Gebäudereiniger bieten ihn als Zusatzleistung an, weil sie die Objekte ohnehin betreuen.

Zusammenfassung – Winterdienst auf einen Blick

Winterdienst ist Räum- und Streudienst bei Schnee und Eis. Für Gebäudereiniger ist er ein sinnvolles Zusatzgeschäft, weil Personal und Infrastruktur bereits vorhanden sind.

Entscheidend: Die Verkehrssicherungspflicht kann per Vertrag auf den Dienstleister übertragen werden – damit übernimmst du aber auch die Haftung. Lückenlose Dokumentation ist Pflicht.

Kalkulation: Pauschalvertrag (Monatspreis Nov–März) oder Abrechnung pro Einsatz. Pauschale ist planbarer, Einsatzabrechnung spiegelt den tatsächlichen Winter besser wider.

01 – GrundlagenWarum Gebäudereiniger Winterdienst anbieten

Auf den ersten Blick hat Schneeräumen wenig mit Gebäudereinigung zu tun. Aber in der Praxis ist es ein logischer Ergänzungsservice – aus mehreren Gründen:

Erstens: Du betreust die Objekte bereits. Deine Mitarbeitenden sind vor Ort, du kennst die Gegebenheiten, du hast den Kontakt zum Kunden. Der Kunde muss keinen zusätzlichen Dienstleister suchen.

Zweitens: Winterdienst füllt die ruhigeren Wintermonate mit zusätzlichem Umsatz. Gerade in Regionen mit regelmäßigem Schneefall kann das ein signifikanter Ertragsbaustein sein.

Drittens: Es stärkt die Kundenbindung. Ein Auftraggeber, der Reinigung und Winterdienst aus einer Hand bekommt, wechselt seltener den Dienstleister.

Kategorie

Reinigungsarten / Zusatzleistung

Auch bekannt als

Räumdienst, Streudienst, Schneeräumung

Relevant für

GF, Objektleiter, Disponent

Mendato-Modul

Aufträge & Operations

02 – RechtRechtliche Pflichten & Haftung

Beim Winterdienst geht es nicht nur um Service – es geht um Haftung. Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, stellt sich sofort die Frage: Wer ist verantwortlich?

⚠ Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer. Dieser kann sie per Vertrag an einen Dienstleister übertragen – zum Beispiel an dich als Gebäudereiniger.

Aber: Mit der Übernahme übernimmst du auch die Haftung bei Pflichtverletzung. Wenn du zu spät räumst, nicht streust oder die Räumung nicht dokumentierst, haftest du für Personenschäden. Das kann teuer werden.

Was muss im Vertrag stehen?

Ein guter Winterdienstvertrag regelt: Räumzeiten (ab wann, bis wann – typisch: 7:00–20:00 Uhr werktags, 8:00–20:00 Uhr Sonn-/Feiertags), Räumflächen (welche Wege, Zufahrten, Parkplätze), Streumittel (Salz, Splitt, Granulat – abhängig von kommunaler Satzung), Reaktionszeit (wie schnell nach Schneefall geräumt wird) und Dokumentationspflicht (wann, wo, was geräumt wurde).

💡 Praxistipp: Dokumentation

Dokumentiere jeden einzelnen Einsatz mit Uhrzeit, Ort, Streumittel und idealerweise einem Foto. Das ist dein Beweis im Haftungsfall. Ohne Dokumentation stehst du im Schadensfall schlecht da – selbst wenn du geräumt hast.

03 – KalkulationOrganisation & Kalkulation

Die Kalkulation des Winterdienstes unterscheidet sich von der Unterhaltsreinigung. Das Hauptproblem: Du weißt vorher nicht, wie oft du räumen musst. Der Winter kann mild sein – oder brutal.

Zwei Vertragsmodelle

✔ Pauschalvertrag

  • Fester Monatspreis (Nov–März)
  • Planbare Einnahmen für dich
  • Risiko: Bei mildem Winter „überzahlt“ der Kunde
  • Vorteil: Du musst nicht jedes Räumen einzeln abrechnen

✔ Einsatzabrechnung

  • Abrechnung pro Räum-/Streueinsatz
  • Fairer bei mildem Winter
  • Risiko: Bei hartem Winter enormer Aufwand
  • Vorteil: Kunde zahlt nur, was tatsächlich anfiel

📝 Kalkulationsbeispiel (Pauschale)

Gewerbepark, 5.000 m² Räumfläche, Saison Nov–März:

Geschätzte Einsätze: 25 pro Saison (Erfahrungswert Region)

Aufwand pro Einsatz: 2h × 2 Mitarbeitende = 4h × 32 € Verrechnungssatz = 128 €

Streumittel: ca. 15 € pro Einsatz

Saison gesamt: 25 × 143 € = 3.575 € → Monatspauschale: ca. 715 € netto

Organisation: Tourenplanung ist entscheidend

Beim Winterdienst zählt die Reaktionszeit. Wenn morgens um 5 Uhr Schnee fällt, müssen deine Leute um 6 Uhr räumen – bevor die ersten Mitarbeitenden des Kunden eintreffen. Das erfordert eine durchdachte Tourenplanung mit klaren Routen, festen Ansprechpartnern und einem Bereitschaftsmodell.

04 – Digitale SteuerungWinterdienst mit Mendato dokumentieren und steuern

Die Dokumentation ist beim Winterdienst nicht optional – sie ist deine Versicherung im Haftungsfall. Mendato macht genau das einfach:

Einsatzdokumentation: Deine Mitarbeitenden stempeln sich per App am Objekt ein. Mendato erfasst Uhrzeit, GPS-Standort und Dauer automatisch. Zusätzlich können sie Fotos des geräumten Bereichs über Operations hochladen.

Einsatzplanung: Du planst die Winterdienst-Touren als eigene Aufträge mit fester Besetzung. Bei Schneefall aktivierst du die Tour – die zugewiesenen Mitarbeitenden sehen den Einsatz sofort in ihrer App.

Abrechnung: Ob Pauschale oder Einsatzabrechnung – die Zeiten sind erfasst, die Einsätze dokumentiert. Die Rechnung erstellst du in der Buchhaltung.

✓ Mendato-Vorteil

Im Haftungsfall brauchst du einen lückenlosen Nachweis: Wann wurde wo geräumt? In Mendato hast du für jeden Einsatz GPS-Zeitstempel, Fotos und Mitarbeiterzuordnung – alles digital und jederzeit abrufbar. Das ist dein Schutzschild vor Gericht.

05 – FazitWinterdienst – Zusatzgeschäft mit Verantwortung

Winterdienst ist für Gebäudereiniger ein logisches Zusatzgeschäft: Die Objekte sind bekannt, das Personal ist vorhanden, die Kundenbindung wird gestärkt. Aber die Haftung ist real.

Wer Winterdienst anbietet, braucht: Einen sauberen Vertrag mit klaren Räumzeiten und Haftungsregelungen, eine lückenlose Dokumentation jedes Einsatzes und eine realistische Kalkulation, die Bereitschaftszeiten und Streumittelkosten berücksichtigt.

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06 – FAQHäufig gestellte Fragen

Was umfasst der Winterdienst bei Gebäudereinigern?
Der Winterdienst umfasst das Räumen von Schnee und das Streuen bei Glätte auf Gehwegen, Zufahrten, Parkplätzen und Eingangsbereichen. Viele Gebäudereiniger bieten ihn als Zusatzleistung an, weil sie die Objekte ohnehin betreuen und die Infrastruktur (Personal, Tourenplanung) bereits vorhanden ist.
Wer haftet beim Winterdienst?
Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst beim Grundstückseigentümer. Dieser kann sie per Vertrag an einen Dienstleister wie einen Gebäudereiniger übertragen. Wichtig: Auch bei Übertragung bleibt eine Kontrollpflicht beim Eigentümer. Der Dienstleister haftet bei Pflichtverletzung – deshalb ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend.
Wie wird Winterdienst kalkuliert?
Es gibt zwei Modelle: Pauschalvertrag (fester Monatspreis über die Wintersaison, meist November bis März) oder Abrechnung nach Einsatz. Pauschalverträge sind für den Dienstleister planbarer. Kalkulationsbasis sind: Fläche in Quadratmetern, Anzahl der erwarteten Einsätze, Streumittelkosten und Bereitschaftszeiten.
Warum bieten Gebäudereiniger Winterdienst an?
Weil sie die Objekte bereits betreuen und die Infrastruktur (Mitarbeitende, Tourenplanung, Fuhrpark) vorhanden ist. Winterdienst füllt außerdem die ruhigeren Wintermonate mit zusätzlichem Umsatz und stärkt die Kundenbindung – der Auftraggeber hat einen Ansprechpartner für alles.