Zusammenfassung – Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung 2026
Der Rahmentarifvertrag (RTV) vom 31. Oktober 2019 ist der „Mantelvertrag“ der Gebäudereinigung. Er ist allgemeinverbindlich und gilt für alle Betriebe der Branche in Deutschland – auch ohne Innungsmitgliedschaft.
Wichtigste Eckdaten: max. 39 Std./Woche, max. 8 Std./Tag. 30 Urlaubstage (5-Tage-Woche). Nachtarbeit (22:00–05:00 Uhr) mit 25–30 % Zuschlag, Sonntagsarbeit 80–100 %, besondere Feiertage bis 200 %. Kündigungsfrist: 2 Wochen (Grundfrist). Lohnabrechnung bis spätestens 15. des Folgemonats.
Die konkreten Stundenlöhne stehen nicht im RTV, sondern im Lohntarifvertrag 2025/2026: LG 1 = 15,00 €, LG 6 = 18,40 € (ab 01.01.2026).
Praxis-Tipp: Mendato bildet die RTV-Regelungen digital ab – Arbeitszeiten, Zuschläge und DATEV-Export automatisch und revisionssicher.
01 – GrundlagenWas ist der Rahmentarifvertrag (RTV)?
Der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung ist der zentrale Mantelvertrag der Branche. Während der Lohntarifvertrag die konkreten Stundenlöhne festlegt, regelt der RTV alles drumherum: Arbeitszeiten, Zuschläge, Urlaub, Kündigungsfristen, Lohngruppen-Definitionen und vieles mehr.
Der aktuelle RTV wurde am 31. Oktober 2019 zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der IG BAU geschlossen. Er löste den RTV von 2011 ab und brachte vor allem beim Urlaubsanspruch eine deutliche Verbesserung für Beschäftigte.
ⓘ RTV vs. LTV – was ist der Unterschied?
Der Rahmentarifvertrag (RTV) regelt die Spielregeln: Wie lange darf gearbeitet werden? Welche Zuschläge gibt es? Wie viel Urlaub steht zu? Der Lohntarifvertrag (LTV) regelt die konkreten Euro-Beträge je Lohngruppe. Beide zusammen bilden das Tarifwerk der Gebäudereinigung. Der LTV wird alle zwei Jahre neu verhandelt, der RTV gilt unbefristet (mit Kündigungsoption).
Der RTV gliedert sich in 26 Paragrafen. Für den Betriebsalltag eines Gebäudereinigers sind vor allem diese relevant: § 1 (Geltungsbereich), § 3 (Arbeitszeit und Zuschläge), § 4 (Arbeitszeitflexibilisierung), § 8 (Lohngruppen), § 9 (Lohnabrechnung), § 10 (Erschwerniszuschläge), § 15 (Urlaub) und § 20 (Kündigung).
02 – ArbeitszeitArbeitszeit, Pausen & Wegezeiten
Die Arbeitszeitregelungen in § 3 RTV gehören zu den Paragrafen, die im Alltag am häufigsten relevant sind – und am häufigsten missverstanden werden. Hier die Kernpunkte:
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt maximal 39 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit ist auf 8 Stunden begrenzt (ohne Pausen). Mehrarbeit ist grundsätzlich zulässig, wenn sie aus betrieblichen Gründen notwendig ist – muss aber innerhalb eines Monats durch Freizeit ausgeglichen werden.
⚠ Häufiger Fehler: Wegezeiten vergessen
Die Arbeitszeit beginnt laut RTV an der Sammelstelle – nicht erst am Einsatzort. Auch die Wegezeit zwischen Objekten zählt zur Arbeitszeit. Wer morgens drei Objekte anfährt, darf die Fahrzeit dazwischen nicht einfach abziehen. Das ist einer der häufigsten Gründe für Überstunden, die in der Lohnabrechnung fehlen.
Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit
Als Nachtarbeit gilt jede Arbeit zwischen 22:00 und 05:00 Uhr. Der RTV weicht hier bewusst von der gesetzlichen Definition ab (23:00–06:00 laut ArbZG). Sonn- und Feiertagsarbeit umfasst den gesamten Zeitraum von 0:00 bis 24:00 Uhr.
Beides kann vom Arbeitgeber angeordnet werden, wenn es betrieblich notwendig ist – muss dann aber mit den entsprechenden Zuschlägen vergütet werden. Für Jugendliche gelten gesonderte Schutzvorschriften.
Teilzeitbeschäftigte und Arbeitszeitanpassung
Teilzeitkräfte, die über 5 zusammenhängende Kalendermonate hinweg jeden Monat mehr als 15 % über ihrer vereinbarten Arbeitszeit arbeiten, haben Anspruch auf eine Erhöhung ihrer vertraglichen Arbeitszeit. Die Monate Juli, August und September sowie Urlaubs- und Krankheitszeiten (bis 6 Wochen) werden dabei nicht berücksichtigt.
03 – LohngruppenLohngruppen & Eingruppierung nach § 8 RTV
Die Eingruppierung in Lohngruppen ist das Herzstück des RTV. Sie bestimmt, welchen Stundenlohn jeder Mitarbeitende mindestens erhalten muss. Aktuell gibt es 8 aktive Lohngruppen (LG 5 ist seit 2011 entfallen).
| LG | Tätigkeitsbereich | Stundenlohn 2026 | Typische Tätigkeiten |
|---|---|---|---|
| LG 1 * | Innenreinigung | 15,00 € | Unterhaltsreinigung, Büros, Treppenhäuser, Sanitär |
| LG 2 | Erweiterte Innenreinigung | 15,46 € | OP-Säle, Reinräume, Desinfektion |
| LG 3 | Vorarbeitende Innen | 15,95 € | Vorarbeiter in der Innenreinigung |
| LG 4 | Fachvorarbeitende Innen | 16,66 € | Fachvorarbeiter mit erweiterter Verantwortung |
| LG 6 * | Glas- & Fassade | 18,40 € | Glasreinigung, Fassade, Verkehrsanlagen, Gesellen |
| LG 7 | Vorarbeitende Glas | 19,39 € | Vorarbeiter in der Glas-/Außenreinigung |
| LG 8 | Fachvorarbeitende Glas | 20,42 € | Gesellen mit Ausbildereignungsprüfung |
| LG 9 | Meister / Objektleiter | 21,64 € | Meister, Objektleiter mit Personalverantwortung |
* = Allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn. Stundenlöhne gem. LTV vom 15.11.2024. Quelle: die-gebaeudedienstleister.de
⚠ Wichtig: Tatsächliche Tätigkeit entscheidet!
Die Eingruppierung richtet sich nicht nach dem Arbeitsvertrag, sondern nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Wer als LG-1-Kraft eingestellt ist, aber regelmäßig Glasreinigung macht, muss in LG 6 eingruppiert werden – spätestens nach 3 Monaten. Falsche Eingruppierung ist einer der häufigsten Gründe für Nachzahlungen bei Zollprüfungen.
Die 3-Monats-Regel
Übt ein Beschäftigter überwiegend Tätigkeiten einer höheren Lohngruppe aus, muss der Arbeitgeber ihn nach spätestens 3 Monaten höhergruppieren. Vorrübergehende Einsätze (z. B. Vertretung) rechtfertigen keine Umgruppierung. Aber: Ab der 6. Woche ist bereits eine Differenzzulage zu zahlen.
04 – ZuschlägeAlle Zuschläge gemäß § 3 und § 10 RTV
Die Zuschlagsregelungen im RTV sind komplex – und eine der häufigsten Fehlerquellen bei der Lohnabrechnung. Grundsätzlich gibt es zwei Kategorien: Zeitzuschläge (§ 3) und Erschwerniszuschläge (§ 10).
Zeitzuschläge
- Mehrarbeit: 25 %
- Nachtarbeit (regulär): 25–30 %
- Nachtarbeit (Überstunden): 100 %
- Sonntagsarbeit: 80–100 %
- Feiertage (normal): 150 %
- Besondere Feiertage: 200 %
- Auftragsbedingt laufend: 75 %
Erschwerniszuschläge
- Arbeiten mit Säuren/Laugen: 10 %
- Hochdruckgeräte/Strahlgut: variabel
- Kontaminierte Räume: variabel
- Pressluftatmer: variabel
- Extreme Temperaturen: variabel
- Werden NEBEN Zeitzuschlägen gezahlt
- Können nicht gegeneinander aufgerechnet werden
ⓘ Wichtige Zuschlagsregel: Nur der höchste Zeitzuschlag zählt
Treffen mehrere Zeitzuschläge zusammen (z. B. Nachtarbeit am Feiertag), wird nur der jeweils höchste gezahlt. Aber: Erschwerniszuschläge werden immer zusätzlich gezahlt – sie werden nicht mit Zeitzuschlägen verrechnet. Außerdem gilt: Die Abgeltung von Zuschlägen durch erhöhten Grundlohn ist laut RTV ausdrücklich unzulässig.
Rechenbeispiel: Nachtzuschlag LG 1
Eine Reinigungskraft in LG 1 arbeitet von 22:00 bis 05:00 Uhr (7 Stunden Nachtarbeit). Stundenlohn: 15,00 €. Nachtzuschlag: 30 % = 4,50 €. Bruttostundenlohn nachts: 19,50 €. Bei 7 Stunden: 136,50 € statt 105,00 €. Vergisst du den Zuschlag, zahlst du 31,50 € zu wenig – pro Schicht.
Quelle: die-gebaeudedienstleister.de – Rahmentarifvertrag 2019 (PDF)
05 – UrlaubUrlaub & Sonderurlaub nach § 15 RTV
Der Urlaubsanspruch wurde mit dem RTV 2019 deutlich vereinfacht. Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein einheitlicher Anspruch – die frühere Staffelung nach Betriebszugehörigkeit ist weggefallen.
| Regelung | Details |
|---|---|
| Jahresurlaub (5-Tage-Woche) | 30 Arbeitstage = 6 Wochen |
| Bei weniger Arbeitstagen | Anteilig umrechnen (z. B. 3-Tage-Woche = 18 Tage) |
| Schwerbehinderte | +5 Tage zusätzlich (gem. SGB IX) |
| Urlaubsgeld (ZUG) | 1,85 Tarifstundenlöhne je Urlaubstag (nur IG-BAU-Mitglieder, ab 6 Mon.) |
| Urlaubslohn | Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate |
| Übertragung | Bis 31. März des Folgejahres (bei Krankheit: +3 Monate) |
| Unterjähriger Eintritt | 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat |
Sonderurlaub gemäß RTV
Neben dem regulären Urlaub gewährt der RTV in besonderen Lebenssituationen bezahlte Freistellungen:
✓ Bezahlter Sonderurlaub im Überblick
3 Arbeitstage: Tod des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners
1 Arbeitstag: 25-jährige Betriebszugehörigkeit, Silberhochzeit, Umzug des eigenen Hausstands (max. alle 3 Jahre)
Freistellung: Für unaufschiebbare Arztbesuche während der Arbeitszeit
Wahlweise 24.12. oder 31.12.: Freistellung bei Lohnfortzahlung (auf Antrag des Arbeitnehmers)
06 – ArbeitszeitkontenArbeitszeitkonten & Flexibilisierung (§ 4 RTV)
Der RTV erlaubt die Einrichtung von Arbeitszeitkonten nach § 4. Damit können Plus- und Minusstunden über einen längeren Zeitraum ausgeglichen werden – was gerade in der Gebäudereinigung mit saisonalen Schwankungen sinnvoll ist.
⚠ Pflichten des Arbeitgebers
- Guthaben muss abgesichert sein (z. B. Bankbürgschaft)
- Nachweis auf Verlangen der Tarifvertragsparteien
- Bei fehlendem Nachweis: sofortige Auszahlung
- Bei Insolvenz: Guthaben darf nicht verloren gehen
✓ Vorteile für den Betrieb
- Saisonale Schwankungen auffangen
- Flexible Einsatzplanung bei Auftragsspitzen
- Weniger Überstunden-Kosten durch Zeitausgleich
- Planbare Sollzeiten pro Mitarbeitende
Wichtig: Arbeitet ein Beschäftigter nicht mehr als die Hälfte des Kalendermonats (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub), wird der Zusammenhang für die Berechnung der Arbeitszeitanpassung unterbrochen. Diese Regelung schützt Beschäftigte davor, dass Ausfallzeiten gegen sie verwendet werden.
07 – Kündigung & AbrechnungKündigungsfristen & Lohnabrechnung
Kündigungsfristen nach § 20 RTV
Die Kündigungsfristen im RTV sind für die Gebäudereinigung maßgeschneidert – mit flexiblen Fristen für die Probezeit und gestaffelten Fristen für langjährige Mitarbeitende.
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist (Arbeitgeber) | Kündigungsfrist (Arbeitnehmer) |
|---|---|---|
| Unter 2 Wochen | 1 Werktag | 1 Werktag |
| Ab 2 Wochen | 2 Wochen | 2 Wochen |
| Ab 5 Jahren | 1 Monat zum Monatsende | 2 Wochen |
| Ab 8 Jahren | 2 Monate zum Monatsende | 2 Wochen |
| Ab 10 Jahren | 3 Monate zum Monatsende | 2 Wochen |
| Ab 12 Jahren | 4 Monate zum Monatsende | 2 Wochen |
| Ab 15 Jahren | 5 Monate zum Monatsende | 2 Wochen |
| Ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende | 2 Wochen |
⚠ Sonderkündigung im Winter
Bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall (1. November bis 31. März) kann der Arbeitgeber mit nur 1 Arbeitstag Frist schriftlich kündigen – wenn keine anderweitige Beschäftigung möglich ist. Bei Änderung der Verhältnisse besteht aber ein Anspruch auf Wiedereinstellung.
Lohnabrechnung nach § 9 RTV
Die Lohnabrechnung erfolgt monatlich. Der Arbeitgeber muss bei jeder Abrechnung eine detaillierte Lohnabrechnung erstellen, aus der alle Zuschläge einzeln erkennbar sind. Wichtig: Die Abgeltung von Zuschlägen durch erhöhten Grundlohn ist unzulässig. Die Abrechnung muss spätestens bis zum 15. des Folgemonats beim Mitarbeitenden sein.
Die Abrechnung kann elektronisch übermittelt werden – der Mitarbeitende muss dieser Form aber zustimmen. Stimmt er nicht zu, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine schriftliche Abrechnung kostenfrei bereitzustellen.
„Wir nutzen Mendato End-to-End – von der Einsatzplanung bis zum Lohnexport. Die Zuschläge werden automatisch berechnet und ich muss nichts mehr manuell prüfen.“
– Gabriel Guzmán, Guzmán Service (697 Kunden)
08 – FazitSo setzt du den RTV digital um
Der Rahmentarifvertrag ist umfangreich, aber im Kern geht es um eines: Faire Arbeitsbedingungen, korrekt dokumentiert und korrekt abgerechnet. Für dich als Arbeitgeber bedeutet das eine Menge Detailarbeit – oder eine gute Software.
✓ Deine RTV-Checkliste 2026
1. Arbeitszeiten korrekt erfassen: Inklusive Wegezeiten und Sammelstelle. Mendato erfasst per App mit GPS automatisch, wann und wo gearbeitet wird.
2. Lohngruppen jährlich prüfen: Verändern sich Tätigkeiten? Muss jemand höhergruppiert werden? Die 3-Monats-Regel beachten.
3. Zuschläge automatisch berechnen: Nacht, Sonntag, Feiertag – Mendato erkennt die Zeiten und rechnet die korrekten Zuschläge.
4. Arbeitszeitkonten führen: Plus- und Minusstunden transparent dokumentieren. Absicherung nicht vergessen.
5. Lohndaten exportieren: Per DATEV-Export direkt an den Steuerberater – mit allen Zuschlägen, einzeln ausgewiesen.
Der RTV verlangt, dass Zuschläge einzeln in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Wer das manuell macht, investiert Stunden pro Monat. Mendato übernimmt das automatisch: Von der Zeiterfassung über die Zuschlagsberechnung bis zum fertigen LODAS-Export für den Steuerberater.
📹 Video-Tipp: So funktioniert der Lohndaten-Export in Mendato (YouTube, 4 Min.)
Mendato 7 Tage kostenlos testen
Alle Funktionen. Keine Kreditkarte. Keine Verpflichtung.
Jetzt kostenlos starten →