Recht & Pflicht

Pflichtangaben auf Rechnungen – Die vollständige Checkliste für Gebäude­reinigungen

Welche Angaben müssen auf eine Rechnung? §14 UStG verständlich erklärt, typische Fehler in der Reinigungsbranche und was sich mit der E-Rechnungspflicht ändert.

18. Februar 2026 14 Min. Lesezeit Buchhaltung & Recht

Zusammenfassung – Pflichtangaben Rechnung auf einen Blick

§14 UStG schreibt für jede Rechnung mindestens 10 Pflichtangaben vor – von Name und Anschrift über Steuernummer bis zum Leistungszeitraum. Fehlt auch nur eine Angabe, kann der Vorsteuerabzug des Kunden gefährdet sein.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 müssen Betriebe mit über 800.000 € Umsatz E-Rechnungen im B2B-Bereich versenden, ab 2028 gilt die Pflicht für alle (Quelle: datev.de).

Besondere Stolperfallen: ungenaue Leistungsbeschreibungen, fehlende Zeiträume bei Dauerrechnungen und Excel ohne GoBD.

Mendato erstellt Rechnungen mit allen Pflichtangaben automatisch – GoBD-konform und E-Rechnung-ready.

01 – EinleitungWarum Rechnungen in der Gebäude­reinigung besonders heikel sind

Eine fehlerhafte Rechnung ist in der Gebäudereinigung mehr als ein Formfehler – sie hat handfeste finanzielle Konsequenzen. Für dich und deinen Kunden. Denn die Reinigungsbranche wird bei Betriebsprüfungen besonders genau geprüft.

Reinigungsbetriebe arbeiten mit Unterhaltsreinigung als Dauerleistung, wechselnden Einsatzorten und einer Mischung aus Festangestellten und Minijobbern. Die Branche zählt zu den Schwarzarbeit-Risikobranchen – das Finanzamt schaut genau hin.

Fehlt der Leistungszeitraum oder eine genaue Leistungsbeschreibung, verliert dein Kunde den Vorsteuerabzug – bei 5.000 € netto sind das 950 €.

⚠ Risiko: Vorsteuerabzug gefährdet

Laut §15 Abs. 1 UStG setzt der Vorsteuerabzug eine ordnungsgemäße Rechnung nach §14 UStG voraus. Eine fehlende Pflichtangabe reicht, um den Abzug zu versagen.

02 – Rechtsgrundlage§14 UStG – Das Gesetz hinter den Pflichtangaben auf Rechnungen

Der §14 UStG ist die zentrale Vorschrift: Er regelt, wann eine Rechnung ausgestellt werden muss, welche Angaben sie braucht und in welcher Form sie übermittelt wird.

Seit dem 1.1.2025 gibt es zwei Rechnungsarten: die E-Rechnung (strukturiertes Datenformat) und die sonstige Rechnung (Papier/PDF). Bei B2B-Leistungen bist du verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung auszustellen.

Quelle: gesetze-im-internet.de – §14 UStG

Fahrplan E-Rechnungspflicht – Übergangsfristen im Überblick 01.01.2025 01.01.2027 31.12.2027 01.01.2028 Empfangspflicht Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Papier + PDF noch erlaubt Versandpflicht (groß) Umsatz > 800.000 €: Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen (B2B). Kleine: noch Papier erlaubt Letzte Frist (klein) Umsatz ≤ 800.000 €: Letzte Möglichkeit für Papier/PDF mit Zustimmung. Übergang endet 31.12.2027 Pflicht für alle E-Rechnung ist Pflicht für alle B2B-Umsätze. Kein Papier/PDF mehr zulässig. XRechnung = XML ZUGFeRD = PDF+XML PDF = sonstige Rechnung Papier = bis 2026/27

Quelle: datev.de – E-Rechnung: Gesetzliche Regelungen

03 – PflichtangabenAlle Pflichtangaben auf der Rechnung im Detail

Der §14 Abs. 4 UStG listet die Pflichtangaben jeder Rechnung auf. Hier die vollständige Liste mit Beispielen aus der Gebäudereinigung.

1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers

Der offizielle Firmenname inklusive Rechtsform und vollständiger Adresse. Also „Clean Team Gebäudeservice GmbH, Industriestr. 12, 44135 Dortmund“ – nicht nur „Clean Team“.

2. Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers

Nicht „Hausverwaltung Müller“, sondern „Müller Immobilienverwaltung GmbH, Schillerstr. 8, Berlin“.

3. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Mindestens eine muss auf der Rechnung stehen. Steuernummer vom Finanzamt (XX/XXX/XXXXX), USt-IdNr. vom BZSt (DE...). Bei Inlandsgeschäften reicht die Steuernummer.

4. Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)

Das Datum der Rechnungserstellung. Muss nachvollziehbar sein – Rückdatierungen sind problematisch.

5. Fortlaufende Rechnungsnummer

Jede Rechnung braucht eine einmalige, fortlaufende Nummer (z. B. RE-2026-0001). Keine Nummer darf doppelt vorkommen, keine Lücken.

6. Art und Umfang der Leistung (Leistungsbeschreibung)

Das ist der Punkt, an dem es in der Gebäudereinigung am häufigsten hakt. „Reinigungsarbeiten“ reicht nicht. Die Leistung muss für einen Betriebsprüfer eindeutig zuordenbar sein. Mendato übernimmt die Daten direkt aus der Auftragsverwaltung.

Falsch

Zu ungenau

  • „Reinigungsarbeiten Februar 2026“
  • „Dienstleistung laut Vertrag“
  • „Gebäudereinigung pauschal“
Richtig

Konkret genug

  • „Unterhaltsreinigung Büroflächen EG+OG, Musterstraße 5, 3x wöchentlich, Februar 2026“
  • „Grundreinigung Treppenhaus inkl. Steinboden, Objekt Schillerstr. 8, am 15.02.2026“
  • „Glasreinigung Außenfassade 120 m², Objekt Industriepark Nord“

7. Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistung

Bei einmaligen Leistungen wie einer Grundreinigung genügt das Datum der Ausführung. Bei laufenden Leistungen wie der Unterhaltsreinigung muss der Leistungszeitraum angegeben werden (z. B. „01.02.2026 – 28.02.2026“). Der Hinweis „Rechnungsdatum = Leistungsdatum“ ist bei Einmalleistungen zulässig.

8. Nettobetrag (Entgelt)

Der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer. Bei unterschiedlichen Steuersätzen muss das Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt werden.

9. Steuersatz und Steuerbetrag

Reinigungsleistungen: 19 % Regelsteuersatz. Steuerbetrag gesondert ausweisen (z. B. 5.000 € + 950 € USt = 5.950 €).

Pflichtangabe Rechtsgrundlage Beispiel Gebäudereinigung
Name + Anschrift (beide)§14 Abs. 4 Nr. 1Vollständige Firmierung inkl. Rechtsform + Adresse
Steuernr./USt-IdNr.§14 Abs. 4 Nr. 2DE 123456789 oder 123/456/78901
Rechnungsdatum§14 Abs. 4 Nr. 301.03.2026
Rechnungsnummer§14 Abs. 4 Nr. 4RE-2026-0312 (fortlaufend)
Leistungsbeschreibung§14 Abs. 4 Nr. 5Unterhaltsreinigung Büro EG+OG, 3x/Woche
Leistungszeitraum§14 Abs. 4 Nr. 601.02. – 28.02.2026
Netto + Steuer + Brutto§14 Abs. 4 Nr. 7+85.000 € + 950 € (19 %) = 5.950 €
Entgeltsminderungen§14 Abs. 4 Nr. 72 % Skonto bei Zahlung in 10 Tagen

04 – SonderfälleSonderfälle: Kleinunternehmer, Reverse Charge & Dauerrechnungen

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt (Vorjahresumsatz unter 22.000 €), darf keine USt ausweisen. Seit dem 1.1.2025 ist ein ausdrücklicher Hinweis Pflicht: „Kein Steuerausweis aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)“.

Kleinunternehmer sind von der E-Rechnungs-Ausstellungspflicht befreit, müssen aber seit 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können.

Quelle: ihk.de – Pflichtangaben für Rechnungen

Reverse-Charge-Verfahren (§13b UStG)

Wenn du als Subunternehmer Reinigungsleistungen erbringst, die als Bauleistung gelten, kann Reverse Charge greifen. Du stellst eine Netto-Rechnung aus, der Empfänger schuldet die USt. Vermerk: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.

Dauerrechnungen bei Unterhaltsreinigung

Eine Dauerrechnung deckt den gesamten Vertragszeitraum ab und erleichtert auch die vorbereitende Lohnbuchhaltung. Sobald sich Preis, Leistungsumfang oder Steuersatz ändern, muss eine neue ausgestellt werden.

💡 Praxis-Tipp: Dauerrechnungen und E-Rechnung

Laut Finanzverwaltung reicht eine E-Rechnung für den ersten Teilleistungszeitraum mit Vertrag als Anhang. Vor dem 1.1.2027 erteilte Dauerrechnungen müssen nicht als E-Rechnung neu ausgestellt werden.

Abschlagsrechnungen

Bei großen Aufträgen wie einer Baureinigung sind Abschlagsrechnungen üblich. Sie müssen alle Pflichtangaben enthalten und als Teilzahlung gekennzeichnet sein. Die Schlussrechnung listet alle Abschläge auf und zieht sie ab.

05 – E-RechnungE-Rechnungspflicht – Was sich seit 2025 ändert

Die Pflichtangaben auf einer E-Rechnung sind identisch mit denen einer Papierrechnung – der Unterschied liegt im Format. Das Wachstumschancengesetz (27.03.2024) hat die Regeln grundlegend geändert.

Was ist eine „echte“ E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist kein PDF, sondern ein strukturiertes elektronisches Format für maschinelle Verarbeitung:

Format A

XRechnung

  • Reiner XML-Datensatz
  • Maschinenlesbar, kein visuelles PDF
  • Standard für öffentliche Aufträge
  • Entspricht der EU-Norm EN 16931
Format B

ZUGFeRD (ab 2.0.1)

  • Hybridformat: PDF + eingebettetes XML
  • Lesbar für Mensch und Maschine
  • Populär bei kleinen Betrieben
  • Profile MINIMUM und BASIC-WL nicht ausreichend

Die Übergangsfristen im Detail

Der Gesetzgeber hat gestaffelte Übergangsfristen eingebaut:

Zeitraum Was gilt? Betrifft dich, wenn…
Seit 01.01.2025Empfangspflicht für E-Rechnungen – für alle Unternehmen…du Rechnungen von anderen Unternehmen bekommst (z. B. Lieferanten, Subunternehmer)
2025 – 2026Papier/PDF weiterhin erlaubt zum Versand…du noch keine E-Rechnungssoftware hast. PDF nur mit Zustimmung des Empfängers.
Ab 01.01.2027E-Rechnungspflicht für Betriebe mit > 800.000 € Umsatz (2026)…dein Betrieb mittelgroß bis groß ist.
Ab 01.01.2028E-Rechnungspflicht für alle im B2B-Bereich…du im B2B arbeitest (also quasi jeder Gebäudereiniger).

Quelle: ihk.de – E-Rechnungspflicht ab 2025

⚠ Achtung: E-Mail-Postfach reicht für den Empfang

Für den Empfang reicht ein E-Mail-Postfach. Die E-Rechnung muss aber GoBD-konform archiviert werden – unveränderbar, 8 Jahre.

06 – Typische FehlerDie 5 häufigsten Rechnungsfehler in der Gebäude­reinigung

Diese Fehler kosten Geld. Wer sein Controlling im Blick hat, erkennt sie früher.

Fehler 1: Fehlender oder ungenauer Leistungszeitraum

Oft steht nur „Februar 2026“, ohne konkrete Daten. Richtig: „01.02.2026 – 28.02.2026“ – am besten mit Objekt-Bezug.

Fehler 2: Zu vage Leistungsbeschreibung

„Reinigungsarbeiten laut Vertrag“ reicht dem Finanzamt nicht. Die Rechnung muss ohne Vertrag verständlich sein: Art der Reinigung, Objekt und Häufigkeit.

Fehler 3: Lücken in der Rechnungsnummerierung

Manuelle Nummerierung in Excel führt zu Lücken oder Doppelungen – beides sorgt für Rückfragen bei der Betriebsprüfung.

Fehler 4: Falscher Steuersatz

Reinigungsleistungen = 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt nicht. Bei gemischten Rechnungen (Material + Dienstleistung) muss alles sauber aufgeschlüsselt werden.

Fehler 5: Excel-Rechnungen ohne GoBD-Konformität

Excel ist veränderbar, nicht GoBD-konform und erschwert die Nachkalkulation. Rechnungen müssen revisionssicher gespeichert werden.

⚠ Ohne Rechnungssoftware

  • Pflichtangaben werden vergessen
  • Keine fortlaufende Nummerierung
  • Rechnungen nachträglich veränderbar
  • Keine GoBD-konforme Archivierung
  • E-Rechnungspflicht ab 2028 nicht erfüllbar

✔ Mit Mendato Buchhaltung

  • Pflichtangaben automatisch ausgefüllt
  • Fortlaufende Nummerierung garantiert
  • Revisionssichere Speicherung
  • GoBD-konform ab Erstellung
  • E-Rechnung-ready (XRechnung & ZUGFeRD)

„Vorher Word und Excel – mit Mendato geht das jetzt automatisch, alle Pflichtangaben sind drin.“

– Susanne Cicecüce, Susi Sauber (40+ Reinigungskräfte)

Top 5 Rechnungsfehler in der Gebäudereinigung 1 Kein Zeitraum Nur „Februar“ Vorsteuer gefährdet 2 Vage Leistung „lt. Vertrag“ FA lehnt ab 3 Nr.-Lücken 47 → 52 Prüfungs-Alarm 4 7 % statt 19 % Falscher Satz Nachzahlung 5 Excel-Rechnung Nicht GoBD Kein Beleg ✔ Lösung: Mendato füllt alle Pflichtangaben automatisch – GoBD-konform, E-Rechnung-ready

07 – ChecklisteCheckliste: Alle Pflichtangaben auf einen Blick

Alle Pflichtangaben nach §14 UStG plus Besonderheiten für die Gebäudereinigung – zum Abhaken vor dem Versand. Passend dazu: die kostenlose Rechnungsvorlage für Gebäudereiniger.

Pflichtangabe Gesetzliche Grundlage Tipp für Gebäudereiniger
Name + Anschrift (Leistender)§14 Abs. 4 Nr. 1Inkl. Rechtsform
Name + Anschrift (Empfänger)§14 Abs. 4 Nr. 1Filiale oder Zentrale?
Steuernr. oder USt-IdNr.§14 Abs. 4 Nr. 2Mind. eine von beiden
Rechnungsdatum§14 Abs. 4 Nr. 3Exaktes Datum
Fortlaufende Rechnungsnr.§14 Abs. 4 Nr. 4Lückenlos, auto.
Leistungsbeschreibung§14 Abs. 4 Nr. 5Art + Objekt + Häufigkeit
Leistungszeitraum§14 Abs. 4 Nr. 6Start- und Enddatum
Netto + Steuer + Brutto§14 Abs. 4 Nr. 7+819 % für Reinigung
Skonti/Rabatte§14 Abs. 4 Nr. 7Wenn vereinbart
Kleinunternehmer-Hinweis§19 UStGPflicht seit 01.01.2025
Reverse-Charge-Hinweis§13b UStGBei Bauleistungen
E-Rechnungsformat§14 Abs. 1+2Ab 2028 B2B Pflicht

✔ Tipp: Checkliste automatisch abhaken

Mit Mendato werden alle Pflichtangaben automatisch aus Auftrags- und Kundendaten befüllt – kein manuelles Abhaken nötig.

08 – FazitRechnungen richtig schreiben spart bares Geld

Die Pflichtangaben auf Rechnungen sind kein bürokratischer Selbstzweck. Sie schützen dich vor Nachzahlungen, deine Kunden vor dem Verlust des Vorsteuerabzugs und deinen Betrieb vor unangenehmen Überraschungen bei der Betriebsprüfung.

Gerade in der Gebäudereinigung lohnt es sich, die Rechnungsstellung sauber aufzusetzen – am besten mit einem spezialisierten Rechnungsprogramm für Gebäudereiniger. Die E-Rechnungspflicht ab 2028 kommt – wer jetzt umsteigt, spart sich später den Stress.

Mendato erstellt Rechnungen direkt aus Auftrags- und Zeitdaten, füllt Pflichtangaben automatisch ein und archiviert GoBD-konform. Dauerrechnungen, Gutschriften und DATEV-Export sind an Bord – E-Rechnung-ready.

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09 – FAQHäufig gestellte Fragen

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung in der Gebäudereinigung enthalten?
Eine Rechnung muss laut §14 UStG mindestens enthalten: vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, konkrete Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum, Nettobetrag, Steuersatz, Umsatzsteuerbetrag und Bruttobetrag.
Was passiert, wenn Pflichtangaben auf der Rechnung fehlen?
Fehlen Pflichtangaben, kann das Finanzamt dem Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug verweigern. Das bedeutet bares Geld – bei einer Rechnung über 10.000 € netto gehen dem Kunden 1.900 € Vorsteuer verloren. Außerdem drohen bei Betriebsprüfungen Nachzahlungen und Bußgelder.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Umsatzsteuer-ID?
Die Steuernummer wird vom zuständigen Finanzamt vergeben und hat das Format XX/XXX/XXXXX. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben, beginnt mit DE und wird vor allem bei EU-grenzüberschreitenden Geschäften benötigt. Auf der Rechnung muss mindestens eine von beiden angegeben werden.
Was gilt bei Dauerrechnungen in der Gebäudereinigung?
Dauerrechnungen sind bei wiederkehrenden Leistungen wie der monatlichen Unterhaltsreinigung zulässig. Sie müssen alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten und den Leistungszeitraum klar benennen. Die Rechnung gilt so lange, bis sich die Vertragskonditionen ändern. Ab 2027 muss bei neuen Dauerrechnungen im B2B-Bereich eine E-Rechnung ausgestellt werden.
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für Gebäudereiniger?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gilt: Bis Ende 2026 dürfen noch Papier- oder PDF-Rechnungen versendet werden. Ab 2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich für alle Pflicht.
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine einfache PDF-Rechnung nicht mehr als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung“. Eine echte E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, z. B. XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Das PDF darf nur als visuelle Darstellung dienen, wenn ein maschinenlesbarer XML-Datensatz eingebettet ist.