Definition
Die entgeltliche Überlassung von Arbeitnehmern durch ein Zeitarbeitsunternehmen an einen Reinigungsbetrieb – streng reguliert durch das AÜG.
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung auf einen Blick
Zeitarbeit als Flexibilitätsinstrument, Erlaubnispflicht (AÜG), Equal-Pay nach 9 Monaten, Höchstüberlassungsdauer 18 Monate, Abgrenzung zum Subunternehmer
01 – GrundlagenDefinition und Einordnung
Die entgeltliche Überlassung von Arbeitnehmern durch ein Zeitarbeitsunternehmen an einen Reinigungsbetrieb – streng reguliert durch das AÜG.
02 – RegelnRechtliche Rahmenbedingungen
Die konkreten Regelungen sind komplex und hängen vom Einzelfall ab. Lass dich im Zweifelsfall arbeits- oder sozialversicherungsrechtlich beraten.
📝 Praxis-Hinweis
In der Gebäudereinigung gelten branchenspezifische Besonderheiten: Branchenmindestlohn, MiLoG-Dokumentationspflicht, Prüfung durch den Zoll (FKS). Diese gelten unabhängig von der Beschäftigungsform.
03 – KalkulationAuswirkung auf die Kosten
Jede Beschäftigungsform hat eigene Abgabenstrukturen. Diese müssen korrekt in die Lohnkostenkalkulation einfließen – sonst stimmt der SVS nicht.
04 – MendatoDigitale Unterstützung
✓ Mendato-Vorteil
Mendato verwaltet alle Beschäftigungsformen im System – mit korrekter Zuordnung in Kalkulation und Zeiterfassung.
05 – FazitRegeln kennen, richtig kalkulieren
Ob Zeitarbeit, Vertrag oder Beschäftigungsform – wer die Regeln kennt, kalkuliert richtig und vermeidet teure Fehler.
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