
Zeiterfassung Gesetz in der Gebäudereinigung
Erfahre alle wichtigen Bestandteile, die du als Inhaber einer Gebäudereinigung wissen solltest.
Kostenlos startenZeiterfassung in der Gebäudereinigung - das sagt das Gesetz
In der Gebäudereinigung ist die Zeiterfassung ein wichtiges Thema, um das kein Betrieb herumkommt, sei er groß oder klein. Für jeden Mitarbeiter der Branche müssen laut Arbeitszeitgesetz für die Zeiterfassung ein eigener Arbeitszeitnachweis geführt werden. In diesen Belegen sind neben der Arbeitsdauer auch Beginn und Ende des Arbeitseinsatzes festzuhalten. Diese Daten muss ein Arbeitszeitnachweis enthalten:
Die Form der Arbeitszeiterfassung ist im Zeiterfassung Gesetz weitgehend freigestellt. Die Erfassung der Arbeitszeit kann also auch in digitalem Format per Zeiterfassungs-App erfolgen. Welche Daten der Arbeitgeber über Dauer, Beginn und Ende der Arbeitszeit hinaus festhält, liegt in seinem Ermessen.
Beim Festhalten der Arbeitszeiten mit den nach wie vor weit verbreiteten Stundenzetteln ist darauf zu achten, dass kein Bleistift verwendet wird. Um die Integrität des Dokuments zu wahren, sind auch Ausbesserungen mit Tipp-Ex nicht erlaubt. Ein fehlerhafter Eintrag darf mit Durchstreichen der inkorrekten Zeitangabe und Nachtrag der korrekten Arbeitszeit berichtigt werden. Die sauberste Lösung ist aber immer noch, einen neuen Stundenzettel anzufertigen.
Jeder Arbeitszeitnachweis ist mit Ort, Datum und Unterschrift des Vorgesetzten zu versehen. Die Unterschrift darf erst nach Ende des Monats geleistet werden, wenn auch tatsächlich alle Arbeitszeiten erfasst und für den Vorgesetzten nachvollziehbar sind. Eine Ausnahme besteht beim Ausscheiden des Mitarbeiters im laufenden Monat.
Die meisten Reinigungskräfte haben reguläre, sich wiederholende Arbeitszeiten. Liegen keine Abweichungen zu den vereinbarten Arbeitszeiten vor, reicht eine Unterschrift am unteren Rand des Stundenzettels. Die Abzeichnung jedes einzelnen Tages ist in diesem Fall nicht erforderlich. Bei Abweichungen wie Mehrarbeit, Minderarbeit oder anderen zeitlichen Einsätzen ist aber jeweils eine Unterschrift durch den Arbeitnehmer zu leisten.
Abwesenheiten entstehen in der Regel durch Urlaubstage und Krankheitstage. Ist für diese Tage bereits eine Arbeitszeit eingetragen, ist sie durchzustreichen. Der Grund für diese Abweichung ist auf dem Stundenzettel anzugeben. Hierzu eignet sich eine Spalte mit der Bezeichnung Abweichungen oder Bemerkungen am besten. Abweichungen sind in jeder Zeile mit Unterschrift des Beschäftigten zu bestätigen.
Lässt sich ein Arbeitnehmer im Urlaub oder Krankheitsfall durch eine andere Reinigungskraft vertreten, ist für die Vertretung ein eigener Arbeitszeitnachweis anzulegen. Die Vertretung darf also nicht einfach den Arbeitszeitnachweis der Stammkraft übernehmen. Der Arbeitszeitnachweis der vertretenden Reinigungskraft muss Vorname, Name und Personalnummer (wenn vorhanden) der Vertretungskraft aufweisen. Weiterhin ist der Monat anzugeben, in dem die Vertretung stattfindet.
Auf dem Arbeitszeitnachweis ist Objekt oder Einsatzort anzugeben. Bei einer Beschäftigung in nur einem Objekt genügt es, wenn das Objekt einmalig im Kopf des Arbeitszeitnachweises auftaucht. Ist eine Reinigungskraft in mehreren Objekten eingesetzt, ist für jedes Objekt eine eigene Spalte auf dem Arbeitszeitnachweis anzulegen. Zudem sind in diesem Fall Pufferzeiten zu berücksichtigen, auch wenn die Reinigungskraft direkt von einem Objekt ins andere wechselt. Ein nahtloser zeitlicher Übergang ist nicht erlaubt.
Jeder Arbeitszeitnachweis ist nur einem Arbeitnehmer zuzuordnen und bildet die Arbeitszeiten eines Monats ab. Ein Aufteilen des Arbeitszeitnachweises auf mehrere Beschäftigte oder auf andere Zeiträume bezogene Arbeitszeitnachweise ist nicht statthaft.
Häufig gestellte Fragen
Mit welchen Terminen und Aufbewahrungsfristen ist die Zeiterfassung in der Gebäudereinigung verbunden?
Der Arbeitgeber hat die Aufzeichnung der Arbeitszeit innerhalb von sieben Tagen nach dem Arbeitseinsatz abzuschließen und muss das Dokument zwei Jahre lang aufbewahren.
Sind Pausenzeiten in der dokumentierten Arbeitszeit zu berücksichtigen?
Die dokumentierte Arbeitszeit muss die Netto-Arbeitszeit darstellen und darf keine Pausenzeiten beinhalten. Gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeiten sind aber einzuhalten. Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einer Arbeitszeit oberhalb von 6 Stunden zwei Arbeitszeitblöcke einzutragen sind, die durch eine mindestens halbstündige Pause getrennt sein müssen.
Wie werden längere Abwesenheiten gesetzeskonform dokumentiert?
Größere Abwesenheitszeiträume wie ein mehrwöchiger Jahresurlaub lassen sich im Arbeitszeitnachweis mit geschweifter Klammer zusammenfassen und brauchen von der Reinigungskraft nur einmal unterschrieben zu werden. Fällt eine Reinigungskraft für einen ganzen Monat aus, kann der Stundenzettel für diesen Monat vernichtet werden.
Ist auch für Beschäftigte mit Minijob eine Zeiterfassung durchzuführen?
Die Zeiterfassung hat rechtliche Grundlagen, die unabhängig vom Dienstplan und der Art des Beschäftigungsverhältnisses sind. Daher ist die Minijob Zeiterfassung auch für Reinigungskräfte durchzuführen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
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